Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Berufliche Vorsorge: Bericht des EDI über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer
Bern (ots)
Der Bundesrat hat vom Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer im Bereich der beruflichen Vorsorge Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass sowohl bei den Vorsorgeeinrichtungen als auch bei den Lebensversicherungsgesellschaften die finanzielle Situation per 31.12.2001 bereits angespannt war und sich im laufenden Jahr weiter verschlechtert hat.
Lage der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) Eine vom Bundesamt für Sozialversicherung bei den Aufsichtsbehörden in der beruflichen Vorsorge durchgeführte Umfrage über Vorsorgeeinrichtungen, die sich per Stichtag 31.12.2001 in Unterdeckung befanden, zeigt, dass die Situation Ende 2001 angespannt aber aus Sicht der Aufsichtsbehörden nicht Besorgnis erregend war. Die Resultate der Umfrage beziehen sich auf jene Vorsorgeeinrichtungen, die bis zum 30.9.2002 ihre Jahresrechnungen 2001 eingereicht hatten. Es waren dies 85% der beaufsichtigten Einrichtungen. Per Stichtag 31.12.2001 wiesen insgesamt 237 Vorsorgeeinrichtungen (ohne Sammeleinrichtungen) eine Unterdeckung auf, was 5,8% aller Vorsorgeeinrichtungen entsprach.
Einbezogen wurde in den Bericht auch der Risiko-Check-up der AWP/Complementa, welcher jährlich durchgeführt wird und auf einer freiwilligen Beteiligung von Vorsorgeeinrichtungen beruht. Dieser zeigte, dass sich rund 11% der an dieser Umfrage teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2001 in Unterdeckung befanden. Seit Ende 2001 hat die Verschlechterung der Börsenlage die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen weiter beeinträchtigt. Der Risiko- Check-up ermöglicht Trendschätzungen auch für die Zeit nach dem 31.12.2001. Nach diesen Schätzungen würden sich per Ende Juni 2002 26% und per Ende September 2002 49% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung befinden. Diese Schätzungen basieren auf einer Fortschreibung der Daten ohne Berücksichtigung allfällig eingeleiteter Massnahmen und sind daher mit einer gewissen Zurückhaltung zu interpretieren.
Im Jahr 2003 wird eine weitere Umfrage bei den Aufsichtsbehörden stattfinden, welche dann hinsichtlich der Entwicklung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen konkrete Ergebnisse liefern wird. Diese werden zeigen, inwiefern die erwähnten Schätzungen zutreffen.
Lage der Lebensversicherer Ein Grossteil der kleineren und mittleren Unternehmen hat sich für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Sammelstiftung angeschlossen. Im Umfeld dieser Sammelstiftungen, welche Verträge mit den Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, interessierte die Lage der Lebensversicherer in Bezug auf die technischen Rückstellungen in der beruflichen Vorsorge und die Solvabilitätsspanne. Solvabilität im Sinne des Lebensversicherungsgesetzes zeigt die Eigenmittelausstattung eines Lebensversicherers, d.h. die Differenz zwischen seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten. Ausreichende Eigenmittel sind notwendig, um Abweichungen vom erwarteten Kosten- und Risikoverlauf auffangen zu können. Das minimale Eigenkapital, die sogenannte Solvabilitätsspanne, muss für Lebensversicherer im Prinzip 4% des Totals der technischen Rückstellungen entsprechen.
Die Resultate einer Sonderauswertung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) zum Stand der beruflichen Vorsorge bei den Lebensversicherern ergaben, dass die technischen Rückstellungen im BVG-Geschäft zur Sicherstellung der Versicherungsleistungen per 31.12.2001 mit Ausnahme eines gewissen mittelfristigen Bedarfs an zusätzlicher Reservenbildung bei den Altersrenten ausreichend waren. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass das BVG-Geschäft im Jahre 2001 defizitär für die Versicherer verlaufen ist. Die durchschnittliche Kapitalanlagerendite im Jahr 2001 belief sich auf 3,4%. Eine Sondererhebung und eine Nacherhebung im Sommer 2002 in Bezug auf die Solvabilitätsspanne bei den vom BPV beaufsichtigten 25 Lebensversicherern zeigt, dass 21 Versicherer eine genügende Deckung aufwiesen. Mit den vier Gesellschaften mit ungenügender Deckung wurden und werden zurzeit Massnahmen besprochen, damit auf Ende 2002 die gesetzlichen Anforderungen wieder erfüllt sind.
Die Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer unterstehen nicht den gleichen gesetzlichen Vorgaben. Unterschiedlich sind auch die Datengrundlagen, auf denen die Aussagen über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer beruhen. Dadurch sind Vergleiche eingeschränkt.
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