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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Berufliche Vorsorge: Bericht des EDI über die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer

Bern (ots)

Der Bundesrat hat vom Bericht des Eidgenössischen
Departements des Innern (EDI) über die finanzielle Situation der 
Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer im Bereich der 
beruflichen Vorsorge Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt, dass 
sowohl bei den Vorsorgeeinrichtungen als auch bei den 
Lebensversicherungsgesellschaften die finanzielle Situation per 
31.12.2001 bereits angespannt war und sich im laufenden Jahr weiter 
verschlechtert hat.
Lage der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) Eine vom Bundesamt 
für Sozialversicherung bei den Aufsichtsbehörden in der beruflichen 
Vorsorge durchgeführte Umfrage über Vorsorgeeinrichtungen, die sich 
per Stichtag 31.12.2001 in Unterdeckung befanden, zeigt, dass die 
Situation Ende 2001 angespannt aber aus Sicht der Aufsichtsbehörden 
nicht Besorgnis erregend war. Die Resultate der Umfrage beziehen 
sich auf jene Vorsorgeeinrichtungen, die bis zum 30.9.2002 ihre 
Jahresrechnungen 2001 eingereicht hatten. Es waren dies 85% der 
beaufsichtigten Einrichtungen. Per Stichtag 31.12.2001 wiesen 
insgesamt 237 Vorsorgeeinrichtungen (ohne Sammeleinrichtungen) eine 
Unterdeckung auf, was 5,8% aller Vorsorgeeinrichtungen entsprach.
Einbezogen wurde in den Bericht auch der Risiko-Check-up der 
AWP/Complementa, welcher jährlich durchgeführt wird und auf einer 
freiwilligen Beteiligung von Vorsorgeeinrichtungen beruht. Dieser 
zeigte, dass sich rund 11% der an dieser Umfrage teilnehmenden 
Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2001 in Unterdeckung befanden. Seit 
Ende 2001 hat die Verschlechterung der Börsenlage die finanzielle 
Lage der Vorsorgeeinrichtungen weiter beeinträchtigt. Der Risiko- 
Check-up ermöglicht Trendschätzungen auch für die Zeit nach dem 
31.12.2001. Nach diesen Schätzungen würden sich per Ende Juni 2002 
26% und per Ende September 2002 49% der Vorsorgeeinrichtungen in 
Unterdeckung befinden. Diese Schätzungen basieren auf einer 
Fortschreibung der Daten ohne Berücksichtigung allfällig 
eingeleiteter Massnahmen und sind daher mit einer gewissen 
Zurückhaltung zu interpretieren.
Im Jahr 2003 wird eine weitere Umfrage bei den Aufsichtsbehörden 
stattfinden, welche dann hinsichtlich der Entwicklung der 
finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen konkrete Ergebnisse 
liefern wird. Diese werden zeigen, inwiefern die erwähnten 
Schätzungen zutreffen.
Lage der Lebensversicherer Ein Grossteil der kleineren und mittleren 
Unternehmen hat sich für die berufliche Vorsorge ihrer Mitarbeiter 
und Mitarbeiterinnen einer Sammelstiftung angeschlossen. Im Umfeld 
dieser Sammelstiftungen, welche Verträge mit den 
Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossen haben, interessierte 
die Lage der Lebensversicherer in Bezug auf die technischen 
Rückstellungen in der beruflichen Vorsorge und die 
Solvabilitätsspanne. Solvabilität im Sinne des 
Lebensversicherungsgesetzes zeigt die Eigenmittelausstattung eines 
Lebensversicherers, d.h. die Differenz zwischen seinem Vermögen und 
seinen Verbindlichkeiten. Ausreichende Eigenmittel sind notwendig, 
um Abweichungen vom erwarteten Kosten- und Risikoverlauf auffangen 
zu können. Das minimale Eigenkapital, die sogenannte 
Solvabilitätsspanne, muss für Lebensversicherer im Prinzip 4% des 
Totals der technischen Rückstellungen entsprechen.
Die Resultate einer Sonderauswertung des Bundesamtes für 
Privatversicherungen (BPV) zum Stand der beruflichen Vorsorge bei 
den Lebensversicherern ergaben, dass die technischen Rückstellungen 
im BVG-Geschäft zur Sicherstellung der Versicherungsleistungen per 
31.12.2001 mit Ausnahme eines gewissen mittelfristigen Bedarfs an 
zusätzlicher Reservenbildung bei den Altersrenten ausreichend waren. 
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass das BVG-Geschäft im Jahre 
2001 defizitär für die Versicherer verlaufen ist. Die 
durchschnittliche Kapitalanlagerendite im Jahr 2001 belief sich auf 
3,4%. Eine Sondererhebung und eine Nacherhebung im Sommer 2002 in 
Bezug auf die Solvabilitätsspanne bei den vom BPV beaufsichtigten 25 
Lebensversicherern zeigt, dass 21 Versicherer eine genügende Deckung 
aufwiesen. Mit den vier Gesellschaften mit ungenügender Deckung 
wurden und werden zurzeit Massnahmen besprochen, damit auf Ende 2002 
die gesetzlichen Anforderungen wieder erfüllt sind.
Die Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer unterstehen nicht 
den gleichen gesetzlichen Vorgaben. Unterschiedlich sind auch die 
Datengrundlagen, auf denen die Aussagen über die finanzielle 
Situation der Vorsorgeeinrichtungen und der Lebensversicherer 
beruhen. Dadurch sind Vergleiche eingeschränkt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	031 322 42 32
	Jean-Pierre Landry
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Bericht 
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch

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