Eidg. Departement des Innern (EDI)
Verlängerung der Verordnung betreffend Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit zur Prävention des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS)
(ots)Die Zahl der SARS-Erkrankungen ist am Sinken; es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass die Verbreitung von SARS zu einem späteren Zeitpunkt wieder zunimmt. Aufgrund dessen verlängert der Bundesrat die bisher auf drei Monate befristete SARS-Verordnung vom 1. April 2003 bis Ende Jahr. Damit erhält das Bundesamt für Gesundheit weiterhin die Kompetenz, im Notfall Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung von SARS zu ergreifen.
SARS ist eine ansteckende virale Krankheit, die im November 2002 erstmals in Südchina aufgetreten ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat deshalb am 12. März 2003 einen weltweiten Alarm ausgelöst. Aufgrund der internationalen Bedrohung hat der Bundesrat am 1. April 2003 eine Verordnung betreffend Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Prävention des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS) erlassen; sie gilt bis zum 30. Juni 2003. Dem BAG wird darin insbesondere die Kompetenz zugewiesen, Arbeitsverbote für Personen, die aus gefährdeten Gebieten eingereist sind, zu verfügen. Die momentane Situation im Bezug auf die Ausbreitung des Virus hat sich beruhigt. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich die Lage zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuspitzt. Aufgrund der damit einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung, hat der Bundesrat beschlossen, die bestehende Verordnung bis Ende Jahr zu verlängern. Gleichzeitig wird das BAG in Zusammenarbeit mit den Kantonen bis im Herbst 2003 eine neue, detailliertere Verordnung ausarbeiten.
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