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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Verkehrshaus der Schweiz Botschaft zu einem Bundesgesetz und zur Finanzierung der Tätigkeiten des Verkehrshauses in den Jahren 2004 bis 2007

Bern (ots)

Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte
eine Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten des 
Schweizerischen Verkehrshauses in den Jahren 2004-2007 
verabschiedet. Das Verkehrshaus soll für die kommenden vier Jahre 
einen Zahlungsrahmen von insgesamt 6.4 Millionen Franken mit 
Jahresbeiträgen von je 1.6 Millionen Franken erhalten. Dies 
entspricht der Höhe der Bundesunterstützung in den Jahren 1999 bis 
2003. Mit dem gleichzeitig unterbreiteten Gesetzesentwurf regelt der 
Bundesrat zudem die rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung der 
Finanzhilfen in den Jahren 2004-2007. Die Eidgenössischen Räte 
werden in der Wintersession 2003 über den Antrag des Bundesrates 
beschliessen.
Das 1959 in Luzern eröffnete Verkehrshaus der Schweiz hat in Bezug 
auf Ausstrahlung und Attraktivität eine wichtige Bedeutung unter den 
Museumsinstitutionen der Schweiz. Mit seinen rund 450'000 
Besucherinnen und Besuchern pro Jahr ist es nach wie vor das 
meistbesuchte Museum der Schweiz. In seiner Funktion als 
Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum für Fragen der Mobilität 
übernimmt es Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes. Das 
Verkehrshaus wird deshalb seit 1999 mit jährlichen 
Bundesfinanzhilfen unterstützt und soll nach dem Willen des 
Bundesrats auch in den kommenden vier Jahren in den Genuss einer 
Finanzhilfe von insgesamt 6.4 Millionen Franken kommen. Neben dem 
Bund beteiligen sich Stadt und Kanton Luzern sowie die 
Innerschweizer Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug am 
Betrieb des bekannten Ausflugsgszieles am Vierwaldstättersee.
Mit den von der öffentlichen Hand gesprochenen Beiträgen kann der 
Minimalbetrieb des Verkehrshauses gesichert werden. Nicht gelöst 
sind damit allerdings die grundsätzlichen Finanzprobleme des 
Verkehrshauses, welche einerseits durch einen Besucherrückgang seit 
den 90er Jahren ausgelöst wurden, anderseits durch den Wegfall der 
langjährigen und regelmässigen Unterstützung durch die Swissair und 
die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (Post, Swisscom, SBB). 
Letztere treten nur noch projektbezogen als Sponsoren auf. Dafür 
sowie für die definitive gesetzliche Verankerung der 
Bundesfinanzhilfe werden mittelfristig andere Lösungen zu finden 
sein.
Die bundesinterne Verantwortlichkeit für das Dossier Verkehrshaus 
hat per Juni 2003 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, 
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zum Eidgenössischen 
Departement des Innern (EDI) bzw. zum Bundesamt für Kultur (BAK) als 
Fachbehörde für die Museumspolitik des Bundes gewechselt. Das BAK 
wird in Absprache mit Stadt und Kanton Luzern für die Jahre 2004- 
2007 einen Leistungsvertrag mit dem Verkehrshaus abschliessen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Stefan Schwarz, Leiter Direktionsgeschäfte Bundesamt für Kultur, 
Tel.: 031 322 78 36; e-mail:  stefan.schwarz@bak.admin.ch

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