Eidg. Departement des Innern (EDI)
Verkehrshaus der Schweiz Botschaft zu einem Bundesgesetz und zur Finanzierung der Tätigkeiten des Verkehrshauses in den Jahren 2004 bis 2007
Bern (ots)
Der Bundesrat hat zuhanden der Eidgenössischen Räte eine Botschaft über die Finanzierung der Tätigkeiten des Schweizerischen Verkehrshauses in den Jahren 2004-2007 verabschiedet. Das Verkehrshaus soll für die kommenden vier Jahre einen Zahlungsrahmen von insgesamt 6.4 Millionen Franken mit Jahresbeiträgen von je 1.6 Millionen Franken erhalten. Dies entspricht der Höhe der Bundesunterstützung in den Jahren 1999 bis 2003. Mit dem gleichzeitig unterbreiteten Gesetzesentwurf regelt der Bundesrat zudem die rechtlichen Grundlagen für die Ausrichtung der Finanzhilfen in den Jahren 2004-2007. Die Eidgenössischen Räte werden in der Wintersession 2003 über den Antrag des Bundesrates beschliessen.
Das 1959 in Luzern eröffnete Verkehrshaus der Schweiz hat in Bezug auf Ausstrahlung und Attraktivität eine wichtige Bedeutung unter den Museumsinstitutionen der Schweiz. Mit seinen rund 450'000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr ist es nach wie vor das meistbesuchte Museum der Schweiz. In seiner Funktion als Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum für Fragen der Mobilität übernimmt es Aufgaben im öffentlichen Interesse des Bundes. Das Verkehrshaus wird deshalb seit 1999 mit jährlichen Bundesfinanzhilfen unterstützt und soll nach dem Willen des Bundesrats auch in den kommenden vier Jahren in den Genuss einer Finanzhilfe von insgesamt 6.4 Millionen Franken kommen. Neben dem Bund beteiligen sich Stadt und Kanton Luzern sowie die Innerschweizer Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug am Betrieb des bekannten Ausflugsgszieles am Vierwaldstättersee.
Mit den von der öffentlichen Hand gesprochenen Beiträgen kann der Minimalbetrieb des Verkehrshauses gesichert werden. Nicht gelöst sind damit allerdings die grundsätzlichen Finanzprobleme des Verkehrshauses, welche einerseits durch einen Besucherrückgang seit den 90er Jahren ausgelöst wurden, anderseits durch den Wegfall der langjährigen und regelmässigen Unterstützung durch die Swissair und die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes (Post, Swisscom, SBB). Letztere treten nur noch projektbezogen als Sponsoren auf. Dafür sowie für die definitive gesetzliche Verankerung der Bundesfinanzhilfe werden mittelfristig andere Lösungen zu finden sein.
Die bundesinterne Verantwortlichkeit für das Dossier Verkehrshaus hat per Juni 2003 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zum Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bzw. zum Bundesamt für Kultur (BAK) als Fachbehörde für die Museumspolitik des Bundes gewechselt. Das BAK wird in Absprache mit Stadt und Kanton Luzern für die Jahre 2004- 2007 einen Leistungsvertrag mit dem Verkehrshaus abschliessen.
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Auskünfte: Stefan Schwarz, Leiter Direktionsgeschäfte Bundesamt für Kultur, Tel.: 031 322 78 36; e-mail: stefan.schwarz@bak.admin.ch