Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherungsprämien 2004: Veröffentlichung am Freitag 10. Oktober
(ots)Seit Ende September informieren die Krankenversicherer ihre Grundversicherten individuell über die für sie geltenden, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigten Grundversicherungsprämien für 2004. Mit der Veröffentlichung der Übersicht der offiziell genehmigten Prämien für 2004 stellen EDI und BSV, am Freitag 10. Oktober, den Versicherten die vollständigen Grundlagen für ihren individuell auf sie zutreffenden Prämienvergleich zur Verfügung. Die Übersicht enthält auch die nach bisheriger Methode berechneten kantonalen Durchschnittsprämien und deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.
Gegenwärtig veröffentlichen die Medien verschiedenste Prognosen und Berechnungen zu den Prämienerhöhungen, die zum Teil auf nicht vollständigen Daten basieren und auf modellhaften Annahmen beruhen. Das Eidg. Departement des Innern (EDI) und das BSV rufen in Erinnerung, dass für die einzelnen Versicherten, die auf Grund einer allfälligen Prämienerhöhung vor dem Entscheid stehen, die Kasse zu wechseln, pauschalisierte Modellrechnungen nicht ausschlaggebend sind. Massgeblich ist für sie einzig und allein, wie sich ihre eigene, von der Krankenkasse mitgeteilte Prämie konkret auf 1.1.2004 verändern wird. Dabei müssen sie ihre individuellen Gegebenheiten berücksichtigen: Alterskategorie, mit oder ohne Unfalldeckung, Grund- oder Wahlfranchise, allenfalls HMO- oder Hausarztmodell. Nur auf dieser Basis können sie einen für ihren Entscheid massgeblichen Vergleich der Prämienangebote der verschiedenen Krankenversicherer anstellen.
Die Übersicht sämtlicher gültiger Prämien für 2004 wird am Freitag 10. Oktober vom BSV publiziert und allen Interessierten gratis zur Verfügung gestellt. Ab Montag 13. Oktober steht den Versicherten die vollständige Entscheidhilfe zur Verfügung.
Durchschnittliche Prämiensteigerung 2003 - 2004 Wenn durchschnittliche Prämiensteigerungen in Prozentraten angegeben werden und diese Zahlen einem Vergleich mit den Vorjahren standhalten sollen, so müssen diese Durchschnitte stets auf der gleichen Datenbasis beruhen und mit der selben, transparent gemachten Methode berechnet werden. Zusammen mit der Prämienübersicht 04 wird das BSV die entsprechend ermittelten durchschnittlichen kantonalen Prämiensteigerungen veröffentlichen. Dabei wird von der Grundprämie inklusive Unfalldeckung bei obligatorischer Mindestfranchise ausgegangen. Die so erfassten Prämien werden nach Anzahl Versicherter pro Kanton berechnet.
Auf Grund versicherungsmathematischer Berechnungen wurden mit Entscheid des Bundesrates vom 6. Juni 2003 auf nächstes Jahr die maximal erlaubten Rabatte für die Wahlfranchisen gesenkt. Zum Beispiel konnte bisher für eine Franchise von 1500 Franken ein Rabatt von maximal 40% und maximal 1270 Franken pro Jahr gewährt werden. Künftig wird der Rabatt für die gleiche Franchise maximal 30% und maximal 960 Franken pro Jahr betragen.
Auch wenn die maximalen Rabatte für die Wahlfranchisen gesenkt wurden, so können sich Erwachsene nach wie vor effektive Einsparungen durch eine freiwillig erhöhte Franchise versprechen: bis zu 80 Franken bei Franchise von 400.-, bis zu 240 Franken bei Franchise von 600.-, bis zu 720 Franken bei Franchise von 1200.- und bis zu 960 Franken bei Franchise von 1500.-. Es besteht nach wie vor ein grosser Anreiz, sich beim Konsum von Gesundheitsdienstleistungen kostenbewusst zu verhalten. Die ab 1.1.04 zulässigen Höchstrabatte liegen nach wie vor über den streng nach versicherungsmathematischer Berechnung korrekten Reduktionen. Modellberechnungen, die von Vornherein davon ausgehen, dass der Franchisenbetrag ohnehin ausgeschöpft wird, verkennen den Sinn und Zweck der Wahlfranchisen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst Auskunft: Tel. 031 322 92 11 Harald Sohns, stv. Informationschef Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter www.bsv.admin.ch