Eidg. Departement des Innern (EDI)
Neue Rechtsgrundlagen für den ETH-Bereich
(ots)Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass das teilrevidierte ETH- Gesetz am 1. Januar 2004 zusammen mit den wichtigsten Ausführungserlassen in Kraft treten wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die neue gesetzliche Basis für den ETH-Bereich bereits ab Beginn der kommenden Leistungsperiode 2004-2007 Gültigkeit erhält.
Die Änderung des ETH-Gesetzes wurde vom Parlament am 21. März 2003 beschlossen. Hauptziel der Gesetzesänderung war die Stärkung der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen. Dafür wurde einerseits eine lückenlose Kompetenzordnung geschaffen und anderseits die Führung des ETH-Bereichs mittels Leistungsauftrag und Globalbudget gesetzlich verankert. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung des ETH-Rates neu festgelegt, das Personalrecht an das Bundespersonalgesetz angepasst und zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers die Möglichkeit geschaffen, dass sich die ETH-Institutionen zwecks Verwertung von Immatrialgüterrechten an Unternehmen beteiligen können.
Damit diese umfangreichen Änderungen schon ab Beginn der Leistungsperiode 2004-2007 zum Tragen kommen können, wurde in der Folge in kurzer Zeit das begleitende Ausführungsrecht erarbeitet und hat nun der Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2004 beschlossen.
Als zentraler Ausführungserlass wurde die Verordnung für den ETH- Bereich totalrevidiert. Dabei fielen einerseits viele heutigen Verordnungsvorschriften weg, da diese ins neue Gesetz aufgenommen wurden. Anderseits wurden wichtige Präzisierungen in die Verordnung aufgenommen. Diese betreffen die Schulleitungen der ETH und die Direktionen der Forschungsanstalten sowie die Bereiche Zielvereinbarungen und Mittelzuteilung, Drittmittel, Tresorerie und Zahlungsverkehr. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, die vorliegende Verordnung mit einer Regelung zur Finanzierung von Schäden zu ergänzen.
Daneben werden auf den 1. Januar 2004 weitere wichtige Verordnungen des ETH-Bereichs angepasst: * Die Verordnung betreffend die Überführung der Ruhegehaltsordnung der vor dem 1.1.1995 gewählten ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA (ebenfalls heute vom Bundesrat beschlossen) * Die ETHZ-ETHL-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen) * Die Forschungsanstalten-Verordnung (vom ETH-Rat erlassen) * Die Geschäftsordnung der ETH-Beschwerdekommission (vom ETH-Rat erlassen)
Die umfassende Anpassung des ETH-Ausführungsrechts wird in 3 Etappen erfolgen.
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Auskunft: Dora Fitzli, Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung Tel. 031 322 82 14