Eidg. Departement des Innern (EDI)
Anpassung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und Umsetzung der Bilateralen Abkommen
Bern (ots)
Am 27. März 2002 hat der Bundesrat die erste grosse Revision des Lebensmittelrechts seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1995 verabschiedet. Zahlreiche Neuerungen zum Schutz der Gesundheit sind inzwischen erfolgreich umgesetzt worden. Bei einzelnen Verordnungen hat sich während der Übergangsfrist gezeigt, dass für die Umsetzung Anpassungen nötig sind. Der Bundesrat hat heute die Revision von 3 Verordnungen aus dem Lebensmittelbereich verabschiedet. Gleichzeitig nimmt das Eidgenössische Departement des Innern entsprechende Änderungen an 6 Departementsverordnungen vor. Damit werden die neuen Bestimmungen weiter präzisiert und im Sinn der bilateralen Abkommen aktualisiert. Die kantonalen Laboratorien erhalten eine bessere Basis zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen, die Industrie klare Grundlagen für die Herstellung und Kennzeichnung der Lebensmittel.
Mit dem Revisionspaket von 2002 sind zahlreiche Neuerungen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten eingeführt worden: sie verbessern den Gesundheitsschutz und erhöhen die Transparenz und den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln. Weiter erleichtern sie den Marktzugang inländischer und importierter Lebensmittel und gewährleisten damit eine grössere EU Kompatibilität im Verordnungsrecht. Bereits während der Übergangsfrist sind verschiedene Massnahmen erfolgreich umgesetzt worden. So werden heute Konsumentinnen und Konsumenten an den Verkaufsstellen informiert, dass die Abgabe von Getränken wie Wein und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Ausserdem werden alkoholische Getränke im Verkauf von nichtalkoholischen Getränken getrennt angeboten.Die Umsetzung der Bestimmungen betreffend die neue Vorschrift für die Deklaration von Allergenen sowie die quantitative Angabe der Zutaten auf Lebensmittelpackungen wurde mit Vertreterinnen und Vertretern von Konsumentenorganisationen, Wirtschaft und Vollzug diskutiert. In diesem Zusammenhang hat es sich gezeigt, dass weitere Präzisierungen im Verordnungsrecht nötig waren. Der Bundesrat hat diesem Umstand Rechnung getragen und entsprechende Bestimmungen verabschiedet. Gleichzeitig ist der Entwicklung in der EU Rechnung getragen worden: Neuste Regelungen in den Bereichen Wein und Spirituosen sind ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Revisionspakets. Um der inländischen Produktion möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen schöpfen die neuen Vorschriften die im Rahmen der bilateralen Abkommen gewährten Übergangsfristen maximal aus. In einzelnen Verordnungstexten wurden lediglich kleinere sprachliche (terminologische) Bereinigungen angebracht.Die Anpassungen betreffen: · Lebensmittelverordnung· Verordnung über Gebrauchsgegenstände· Verordnung über die Gebühren für die Lebensmittelkontrolle· Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe· Nährwertverordnung des EDI· Verordnung des EDI über Speisepilze· Verordnung des EDI über die zulässigen önologischen Verfahren und Behandlungen· Hygieneverordnung des EDI· Kunststoffverordnung des EDI
Mit diesen Anpassungen ist die grosse Revision von 2002 abgeschlossen. Der kantonale Vollzug wie auch die Industrie verfügen jetzt über eine verbesserte Grundlage, das Lebensmittelrecht im Sinne und zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten anzuwenden. Das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für Gesundheit setzen sich auch weiterhin dafür ein, den Gesundheits- und Täuschungsschutz laufend auszubauen. Dazu sollen in Zukunft die verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Ernährungsaufklärung und der Gesetzgebung beitragen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Weitere Informationen Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Telefon +41(0)31 322 95 05, http://www.bag.admin.ch/verbrau/lebensmi/lmrecht/revisionen/d/index.h tm