Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Bundesrat verzichtet auf das Sprachengesetz
(ots)Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. April 2004 beschlossen, auf die Verabschiedung des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten. Er ist überzeugt, dass der Bund bereits über die notwendigen Instrumente verfügt, um die im Sprachengesetz festgelegten Ziele zu erreichen.
Der Bundesrat hat dennoch die Bedeutung bekräftigt, die er der Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften beimisst. Er wird deshalb seine Politik der Gleichstellung der drei Amtssprachen des Bundes, des Deutschen, Französischen und des Italienischen, in der Bundesverwaltung weiter verfolgen. Der Bundesrat wird auch weiterhin bestrebt sein, auch das Rätoromanische als vierte Landessprache gebührend zu berücksichtigen. Der Bundesrat stellt ferner die Finanzhilfen an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen nicht in Frage.
Andere Massnahmen, die im Sprachengesetz vorgesehen waren, (Sprachenunterricht, Förderung des Austauschs) stehen in der Kompetenz der Kantone. Zahlreiche weitere Massnahmen des Gesetzesentwurfs hätten den Bund verpflichtet, in der gegenwärtig kritischen Finanzlage des Bundes zusätzliche Finanzhilfen zu leisten. Das neue Sprachengesetz hätte für den Bund ab 2008 Mehrausgaben von rund 17 Millionen gebracht.
Auf Grund der geltenden Bestimmungen leistet der Bund jährlich Finanzhilfen zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienschen von Franken 4,4 Millionen an den Kanton Graubünden und von Franken 2,3 Millionen an den Kanton Tessin. Im Finanzplan des Bundes sind ferner Franken 800 000 jährlich für die Unterstützung der verständigungspolitischen Organisationen eingestellt.
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