Eidg. Departement des Innern (EDI)
Der Bundesrat will die Führung der Militärversicherung an die SUVA übertragen
(ots)Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung an die SUVA zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Militärversicherung (MV) soll auch von der SUVA als eigene Sozialversicherung geführt und weiterhin vom Bund finanziert werden.
Armee XXI und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versicherungsfälle bei der MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen, im Bereich der Versicherungsleistungen und der Schadenabwicklung etliche Gemeinsamkeiten auf. Deshalb soll durch das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung an die SUVA die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Bundesrat durch Verordnung die Führung der MV an die SUVA übertragen kann. Auf den Zeitpunkt der Übertragung soll das Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) aufgehoben werden. Das gesamte Personal des BAMV wird von der SUVA übernommen. Die MV soll auch von der SUVA als eigene Sozialversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) geführt werden, und sowohl die Versicherungsleistungen wie auch die Verwaltungskosten sollen weiterhin vom Bund finanziert werden. Details zur Führung der Militärversicherung sollen in einer Vereinbarung zwischen dem Eidg. Departement des Innern (EDI) und der SUVA geregelt werden. Durch diese organisatorische Massnahme werden Synergien entstehen, die mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen werden. Die Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst Auskunft: Kurt Stampfli, Direktor a.i. Bundesamt für Militärversicherung, Tel. 031 324 85 48