Eidg. Departement des Innern (EDI)
Vernehmlassung über IV-Zusatzfinanzierung
(ots)Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, parallel zur Vernehmlassung über die 5. IV-Revision, deren Stossrichtung am 28. April vorgestellt wurde, eine Vernehmlassung über eine zusätzliche Finanzierung der IV durchzuführen. Im Vordergrund steht die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte. Gleichzeitig legt der Bundesrat eine Alternative zur Mehrwertsteuererhöhung vor. In die Diskussion eingebracht wird eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes für die IV um 0,7 Punkte. Die Vernehmlassungen zur 5.IV-Revision und zur Finanzierungsvorlage sollen im Herbst 2004 parallel durchgeführt werden.
Bei der Vernehmlassungsvorlage zur Zusatzfinanzierung steht im Vordergrund die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV um 0,8 Prozentpunkte. Dieser Teil der letzten Sonntag abgelehnten MWST- Vorlage war praktisch unbestritten. Die Notwendigkeit dieser Erhöhung der MWST für die IV wurde von den meisten politischen Kräften befürwortet. Als weitere Möglichkeit bringt der Bundesrat eine Erhöhung des Lohnbeitragssatzes um 0,7 Prozentpunkte in die Diskussion ein. Auf der Ausgabenseite hat der Bundesrat am 28. April seine Vorschläge für die 5. IV Revision präsentiert. Diese sieht mittelfristig die Reduktion der Zahl der Neurenten um 10% vor.
IV braucht zusätzliche Einnahmen Ein Entscheid über eine Zusatzfinanzierung für die IV ist nötig. Die IV machte 2003 ein Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken. Ende 2004 werden sich die Schulden der IV auf über 6 Milliarden Franken belaufen. Das Defizit wird hauptsächlich durch das stetige Anwachsen der Zahl der Neurenten verursacht. Das IV-Defizit wird heute durch den AHV-Fonds gedeckt. Der Fondsstand, der gemäss Gesetz eine AHV Jahresausgabe umfassen muss, wird im Verlauf der kommenden Jahre stark sinken. 2010 wird der Fondsstand weniger als 70% betragen.
Der Bundesrat plant ein rasches Vorgehen, damit die 5. IV Revision mit ihren Sparvorschlägen gleichzeitig mit der Vorlage zur Zusatzfinanzierung diskutiert werden kann.
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