Eidg. Departement des Innern (EDI)
Hüftsonographie: Kassenpflicht geregelt
(ots)Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Hüftuntersuchungen von Neugeborenen weiterhin. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Die neue Regelung gibt dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ein grösseres Gewicht.
Ende Juni läuft die befristete Regelung der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) von 1995 über das sonographische Hüftscreening aus. Da diese Untersuchung als diagnostische Massnahme unbestritten ist, wird das EDI die Hüftsonographie ab 1. Juli 2004 unter dem Titel diagnostische Massnahmen in die KLV aufnehmen. Damit wird der aktuellen Praxis Rechnung getragen: Es liegt in der Verantwortung des Arztes/der Ärztin, bei Notwendigkeit eine Hüftsonographie anzuordnen. Eine Zunahme der Zahl der Hüftsonographien und damit eine Kostensteigerung sind mit dieser Neuregelung nicht zu erwarten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Bundesamt für Gesundheit, Thomas Zeltner, Direktor, Tel. 031 322 95 05