Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz
Bern (ots)
Im Rahmen der Entscheide zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahre 2004-2007 (BFT 2004) haben die Eidg. Räte eine Änderung des Forschungsgesetzes gutgeheissen, die es dem Bund künftig ermöglicht, Anstrengungen der Hochschulen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers gezielt zu unterstützen. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das geänderte Forschungsgesetz und eine entsprechende Vollzugsbestimmung in Kraft gesetzt.
In den letzten Jahren haben die Hochschulen schon erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers (WTT) unternommen. In diesem Zusammenhang wurden namentlich sogenannte WTT-Stellen errichtet, deren Aufgabe darin besteht, die Kontakte zwischen Hochschulen und Wirtschaft zu stärken mit dem Ziel, wissenschaftliche Ergebnisse für die Nutzung durch die Wirtschaft besser zugänglich zu machen. Mit der Änderung des Forschungsgesetzes (Art. 6 Abs.4) kann der Bund diese Anstrengungen der Hochschulen nunmehr gezielt unterstützen. Entsprechend sieht die vom Bundesrat beschlossene Vollzugsbestimmung vor, den erwähnten WTT- Stellen an den Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) subsidiäre Beiträge zu gewähren. Das Parlament hat hierfür einen Gesamtkredit von maximal 16 Mio. Franken (Periode 2004-2007) bewilligt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Gregor Haefliger, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der Sektion Nationale Forschungsinstitutionen, Tel. 031 322 96 76