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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz

Bern (ots)

Im Rahmen der Entscheide zur Botschaft über die
Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahre 
2004-2007 (BFT 2004) haben die Eidg. Räte eine Änderung des 
Forschungsgesetzes gutgeheissen, die es dem Bund künftig ermöglicht, 
Anstrengungen der Hochschulen im Bereich des Wissens- und 
Technologietransfers gezielt zu unterstützen. An seiner heutigen 
Sitzung hat der Bundesrat das geänderte Forschungsgesetz und eine 
entsprechende Vollzugsbestimmung in Kraft gesetzt.
In den letzten Jahren haben die Hochschulen schon erhebliche 
Anstrengungen zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers 
(WTT) unternommen. In diesem Zusammenhang wurden namentlich 
sogenannte WTT-Stellen errichtet, deren Aufgabe darin besteht, die 
Kontakte zwischen Hochschulen und Wirtschaft zu stärken mit dem 
Ziel, wissenschaftliche Ergebnisse für die Nutzung durch die 
Wirtschaft besser zugänglich zu machen. Mit der Änderung des 
Forschungsgesetzes (Art. 6 Abs.4) kann der Bund diese Anstrengungen 
der Hochschulen nunmehr gezielt unterstützen. Entsprechend sieht die 
vom Bundesrat beschlossene Vollzugsbestimmung vor, den erwähnten 
WTT- Stellen an den Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) 
subsidiäre Beiträge zu gewähren. Das Parlament hat hierfür einen 
Gesamtkredit von maximal 16 Mio. Franken (Periode 2004-2007) 
bewilligt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Gregor Haefliger, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der 
Sektion Nationale Forschungsinstitutionen, Tel. 031 322 96 76

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