Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 1,9 % erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben.
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2003. 2003 stieg der Preisindex um 0,6 % und der Lohnindex um 1,4 %. Bis Dezember 2004 wird ein Anstieg des Preisindexes um 0,8 % und des Lohnindexes um 0,8 % erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 1,9 %.
Die minimale Altersrente wird von 1'055 auf 1'075 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2'110 auf 2'150 Franken pro Monat erhöht. Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17'640 Franken (bisher 17'300) für Alleinstehende, 26'460 Franken (bisher 25'950) für Ehepaare und 9'225 (bisher 9'060) Franken für Waisen. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.
Die sinkende AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber wird angepasst. Der Betrag der unteren Grenze ist 8'500 Franken und der der oberen Grenze 51'600 Franken.
Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 722 Millionen Franken, wovon 148 Millionen zu Lasten des Bundes und 38 Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV- Ergänzungsleistungen verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2 Millionen zu Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.
Minimale Altersrente 1'075 Franken Maximale Altersrente 2'150 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung AHV mittel: 538 Franken ( im Heim oder zu Hause) schwer: 860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV leicht: 215 Franken (im Heim) mittel: 538 Franken schwer: 860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV leicht: 430 Franken (zu Hause) mittel: 1'075 Franken schwer: 1'720 Franken
Intensivpflegezuschlag für Minderjährige IV mindestens 4 Stunden: 430 Franken mindestens 6 Stunden: 860 Franken mindestens 8 Stunden: 1'290 Franken
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende: 17'640 Franken für Ehepaare: 26'460 Franken für Waisen: 9'225 Franken
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