Eidg. Departement des Innern (EDI)
Anpassung der Renten der obligatorischen Unfallversicherung um 1,4 Prozent ab 2005
(ots)Der Bundesrat hat beschlossen, den Bezügern von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 1,4 Prozent zu gewähren. Er trägt damit der Anpassung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auf den gleichen Zeitpunkt Rechnung. Seit der Änderung des Gesetzes über die Unfallversicherung (UVG) vom 13. Dezember 1991 werden die Renten der obligatorischen Unfallversicherung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV der Teuerung angepasst.
Die Anpassung betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten, einschliesslich jener, die von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) nach altem Recht ausgerichtet werden. Für Renten allerdings, die erstmals nach dem 1. Januar 2003 - nach der letzten Teuerungsanpassung also - ausgerichtet wurden, gilt eine besondere Berechnungstabelle.
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Auskunft : Bernard Schuler, Sektion Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 / 322 90 30