Eidg. Departement des Innern (EDI)
EDI: Verordnungsänderungen in der Krankenversicherung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Änderung von zwei Verordnungen in der Krankenversicherung beschlossen. Im Vordergrund steht die Versicherungspflicht für Kurzaufenthalter.
Die Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und in der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) betreffen vor allem technische und verfahrensrechtliche Detailkorrekturen. Diese sind unabhängig von den laufenden Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes zur Optimierung des geltenden Systems vorzunehmen. Neu wurden Fragen der Versicherungspflicht und der Kostenbeteiligung für Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter aus dem EU-/EFTA-Raum präzisiert. Vor allem musste der Beginn und das Ende der Versicherungspflicht festgelegt werden.
Weitere Änderungen betreffen den Rechtsweg bei Entscheiden der Gemeinsamen Einrichtung. Zudem wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Leistungserbringer -insbesondere Anpassungen an das Berufsbildungsgesetz - neu geregelt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Leiter Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05
Verordnung über die Krankenversicherung/Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung: www.bag.admin.ch/kv/gesetze/d/index.html