Eidg. Departement des Innern (EDI)
Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Forschung an embryonalen Stammzellen
(ots)Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. März 2005 festgesetzt. Die Vorbereitungen für den Vollzug des Gesetzes sind im Gange.
Das Gesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG) wurde am 19. Dezember 2003 vom Parlament verabschiedet. Dagegen kam das Referendum zustande. An der Volksabstimmung vom 28. November 2004 wurde das Gesetz deutlich angenommen.
Mit dem Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, unter präzisen Bedingungen aus überzähligen menschlichen Embryonen Stammzellen zu gewinnen und an diesen zu forschen. Die Verordnung führt im Wesentlichen die bewilligungstechnischen Voraussetzungen dafür aus.
Das Stammzellenforschungsgesetz sowie die Verordnung dazu werden am 1. März 2005 in Kraft treten. Laufende Projekte müssen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ab diesem Zeitpunkt innert drei Monaten gemeldet werden, während neue Projekte das gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungs- und Zustimmungsverfahren durchlaufen müssen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird das BAG eine Website online schalten (www.stemcells.bag.admin.ch), von der Forscherinnen und Forscher sämtliche Formulare von der Gesuchseinreichung bis zum Schlussbericht werden abrufen können. Auch das Register ist soweit vorbereitet, dass gemeldete Projekte bzw. bewilligte Gesuche umgehend veröffentlicht werden können, so wie es das Gesetz verlangt.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Recht, Dolores Krapf, Tel. 031 322 95 05
Die Stammzellenforschungsverordnung ist unter folgender Internetadresse abrufbar: http://www.bag.admin.ch/d/index.htm