Eidg. Departement des Innern (EDI)
Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen
(ots)Der Bundesrat hat die Fortführung des gesamtschweizerischen Tarifvertrages zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Verband der Krankenversicherer santésuisse verabschiedet. Damit hängt das Einkommen der Apothekerinnen und Apotheker weiterhin nicht mehr vom Preis der Medikamente ab, sondern von den bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Kostenneutralität. Die Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2005 wirksam.
Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrages sind die Apotheker-, Patienten- und Compliancepauschale, die Kostenneutralität und der Kostenstabilisierungsbeitrag: Die Vergütung der Apothekerleistung setzt sich aus der Apothekerpauschale (Verkauf, Rezeptüberprüfung, Patientenberatung bei der Arzneimittelabgabe, allfälliger Ersatz durch ein Generikum) und der Patientenpauschale zusammen. Die Patientenpauschale von Fr. 9.20 dient weiterhin zur Führung eines Patientendossiers. Neu darf sie aber nur noch pro Patient und nicht mehr zugleich pro Leistungserbringer maximal alle drei Monate erhoben werden. Die neue Abrechnungsregel trägt damit den Anliegen der Konsumentenschutzorganisationen Rechnung. Der Bundesrat hat die Tarifpartner jedoch aufgefordert, diesen Aspekt nochmals eingehender zu beleuchten und die Vertragsgenehmigung entsprechend befristet. Gegenüber dem bisherigen Vertrag wurde zusätzlich eine Compliancepauschale eingeführt. Diese vergütet die Ausführung von Therapiesystemen an Patientinnen und Patienten, welche mindestens drei unterschiedliche Arzneimittel gleichzeitig in einer Woche einnehmen. Da mit einer korrekten Medikamenteneinnahme Komplikation vermieden werden können, soll diese Massnahme kosteneindämmend wirken.
Kostenneutralität einhalten Apotheker und Versicherer halten weiterhin an der Kostenneutralität fest. Das bedeutet, dass das Gesamteinkommen der Apothekerinnen und Apotheker den jeweiligen Vorjahresbetrag nicht übersteigen darf. Die Apothekerschaft hat sich zudem bereit erklärt, weiterhin einen Rabatt von 2,7% (Kostenstabilisierungsbeitrag) auf den Medikamentenpreisen zu gewähren. Zusammen mit der Kostenneutralität fördert der Kostenstabilisierungsbeitrag eine gewisse Strukturerhaltung im Bereich der Apotheken. Deshalb hat der Bundesrat auch hier die Tarifpartner aufgefordert, mittelfristig Verbesserungen zu entwickeln. Die Vertragspartner haben sich zudem verpflichtet, die Bundesbehörden regelmässig über die Anwendung und die Entwicklung des neuen Abgeltungsmodells zu informieren.
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Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Bruno Fuhrer, Sektion Tarife und Leistungserbringer, Tel: 031 322 95 05