Eidg. Departement des Innern (EDI)
Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav verabschiedet
(ots)Der Bundesrat hat eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav von 11.7 Millionen Franken für die Jahre 2006 bis 2009 verabschiedet.
Um den Weiterbestand des Vereins Memoriav und damit die Erfüllung einer wichtigen Aufgabe im öffentlichen Interesse zu gewährleisten, beantragt der Bundesrat mit der verabschiedeten Botschaft dem Parlament die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 11,7 Millionen Franken für die Jahre 2006 bis 2009.
Zum heutigen Zeitpunkt besteht für die Beteiligung des Bundes an Memoriav und die Unterstützung von Memoriav durch den Bund keine genügende formell-gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat verabschiedete deshalb gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem diese gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll.
Der Verein Memoriav wurde 1995 gegründet. Zur wichtigsten Aufgabe von Memoriav zählt die Verbesserung der Sicherung, Erschliessung und Vermittlung audiovisueller Dokumente der Schweiz, die nach wie vor akut gefährdet sind, in der Form eines Netzwerks. Der Verein verfolgt damit eine Aufgabe von nationaler Bedeutung im Interesse des Bundes. Audiovisuelle Dokumente wie Filme, Videos, Fotos oder Tondokumente sind wesentliche Zeugen unserer jüngsten Vergangenheit und als solche wichtiger Bestandteil unserer kollektiven Identität.
Dem Verein gehören mittlerweile über 150, grösstenteils institutionelle Mitglieder an. Als Gründungsmitglied unterstützt der Bund Memoriav seit der Gründung finanziell massgeblich. Mit Beschluss vom 3. Juli 2001 sicherte der Bundesrat die Finanzierung für die Jahre 2002 bis 2005 mit 12 Millionen Franken, was 84 Prozent des jährlichen Budgets von Memoriav ausmacht.
Mit der vorliegenden Botschaft wird ausserdem der Motion WBK-N (03.3441) vom 12. September 2003 nachgekommen, die vom Parlament angenommen wurde. Die Motion beauftragt den Bundesrat, für die Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen betroffenen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten.
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