Eidg. Departement des Innern (EDI)
Bundesrat verabschiedet den Bericht Musikalische Bildung in der Schweiz
(ots)Der Bundesrat hat den Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" gutgeheissen. Die Erstellung des Berichts geht zurück auf mehrere parlamentarische Vorstösse zur Musikförderung durch den Bund. Der Bericht gibt einen Überblick über das bestehende Angebot der musikalischen Aus- und Weiterbildung in der Schweiz und zeigt auf, mit welchen Massnahmen der Bund bestehende Lücken schliessen könnte.
Der Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" gliedert sich in zwei Haupteile. Der erste Teil des Berichts gibt einen Überblick des bestehenden Bildungsangebots im Bereich Musik und weist vorhanden Lücken aus. Es geht bei dieser Bestandesaufnahme insbesondere um folgende Kernfragen: Welche Möglichkeiten stehen wem zu welchen Bedingungen offen? Wo werden Aus- und Weiterbildungen angeboten und wer ist dafür zuständig? Der Überblick über das Angebot der musikalischen Aus- und Weiterbildung in der Schweiz basiert auf zwanzig Beiträgen von Musikexpertinnen- und Experten. Die Analyse des vorhandenen Angebots zeigt auf, dass die Schweiz über ein breites und vielfältiges Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verfügt. Gleichzeitig macht der Lückenkatalog deutlich, an welchen Stellen die Expertinnen und Experten Entwicklung und Korrekturbedarf sehen.
Auf Grund der festgestellten Lücken eröffnen sich dem Bund verschiedene Möglichkeiten, zur Entwicklung des musikalischen Bildungsangebots in der Schweiz beizutragen. Diese werden im zweiten Teil des Berichts formuliert. Der Bericht erwähnt namentlich folgende Massnahmen: Stärkung des Zugangs zur Musik, verbesserte Nachwuchs- und Talentförderung sowie Förderung bestehender Informationsnetzwerke. Mit der Verabschiedung des Berichts hat der Bundesrat keinen Entscheid darüber getroffen, welche Massnahmen auf Bundesebene umgesetzt werden. Der Bundesrat wird diese Frage bei der Ausarbeitung der Schwerpunktprogramme nach dem Kulturförderungsgesetz prüfen. Die Schwerpunktprogramme nach dem Kulturförderungsgesetz legen für jeweils vier Jahre die Prioritäten der Kulturförderung des Bundes fest. Sie werden vom Bundesrat erstellt und der Bundesversammlung unterbreitet.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, Bundesamt für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08
Der Bericht sowie der Materialienband mit den Beiträgen der Expertinnen und Experten finden sich auf der Homepage des BAK (www.bak.admin.ch).