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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Krankenversicherung: Lebertransplantationen von Lebendspendern werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen

(ots)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat beschlossen, Lebertransplantationen von Lebendspendern ab dem 1. Juli 2005 mit gewissen Einschränkungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen. Übernommen werden nur jene Transplantationen, die im Universitätsspital Zürich und im kantonalen Universitätsspital Genf durchgeführt werden. Zudem müssen eine besondere Gutsprache des Versicherers und eine ausdrückliche Bewilligung des Vertrauensarztes vorliegen. Bis am 30. Juli 2008 erneut eine Entscheidung gefällt wird, werden diese Operationen überdies vom Bundesamt für Gesundheit laufend evaluiert.

Die Lebertransplantation ist eine Behandlungsmöglichkeit für tödlich 
verlaufende Leberkrankheiten, für die zurzeit noch keine andere 
Therapie besteht. Viele Menschen verdanken ihr eine deutliche 
Verbesserung ihrer Lebensqualität oder gar das Leben. Doch eine 
Lebertransplantation von einem Lebendspender ist eine sehr komplexe 
Operation, die mit Risiken für die Spenderperson und die Empfängerin 
oder den Empfänger verbunden ist. Der Eingriff muss daher in ein 
einem hoch spezialisierten medizinischen Umfeld durchgeführt werden, 
das über grosse Erfahrung mit allen Aspekten der Leberchirurgie 
verfügt. Eine Lebendspender-Lebertransplantationen ist eine teure 
Operation, die Kosten in der Höhe von etwa 200'000 Franken 
verursacht. In der Schweiz werden jährlich drei bis fünfzehn 
derartige Eingriffe durchgeführt.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor Bundesamt für 
Gesundheit, Tel.: 031 322 95 05

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