Eidg. Departement des Innern (EDI)
Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten
(ots)Das Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft getreten ist, verlangt, dass Internetangebote des Bundes von Menschen mit Behinderungen ohne vermeidbare Barrieren genutzt werden können. Der Informatikrat Bund (IRB) hat nun Richtlinien erlassen, welche die konkreten Anforderungen an die Webauftritte festlegen.
Das Internet bietet gerade auch Menschen mit Behinderungen vielfältige Chancen und Möglichkeiten. Mit den entsprechenden Hilfsmitteln erhalten etwa sehbehinderte Menschen viel leichter Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Viele behinderte Menschen sind damit in alltäglichen Verrichtungen nicht mehr auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Dies gilt jedoch nur, wenn bei der Konzeption und Gestaltung von Internetangeboten gewisse Vorgaben beachtet und unnötige Barrieren vermieden werden. Die in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen und Informatik- und Kommunikationsfachleuten erarbeiteten und nun verabschiedeten Richtlinien des Bundes für die Gestaltung barrierefreier Internetangebote legen diese Regeln für Webauftritte des Bundes fest. In Anlehnung an die WCAG-Standards des World Wide Web- Konsortiums verlangen die Richtlinien die Erfüllung der Konformität AA, die sicherstellt, dass alle signifikanten Hindernisse für den Zugriff auf Web-Dokumente beseitigt werden. Die Richtlinien sind in die Internet-Strategie des Bundes eingebettet, und die Anpassung bestehender Webangebote erfolgt bis Ende 2006 im Zug der Umsetzung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung. Dieses Vorgehen ermöglicht eine Realisierung ohne wesentliche Mehrkosten. Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat die Ausarbeitung der Richtlinien begleitet. Es ist überzeugt, dass diese Richtlinien einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung darstellen. Sie stehen zur freien Verfügung und können somit eine Vorbildfunktion für die Internetauftritte weiterer Anbieter übernehmen. EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN EIDG. FINANZDEPARTEMENT SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
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Links: Richtlinien Bund: http://internet.isb.admin.ch/internet/informatikstandards/standardind ex/01789/index.html?lang=de Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): http://www.w3.org/TR/WAI-WEBCONTENT