Eidg. Departement des Innern (EDI)
Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt auf dem aktuellen Niveau von 2.5 Prozent
Bern (ots)
Der Mindestzinssatz muss gemäss Gesetz mindestens alle 2 Jahre überprüft werden. Da der Satz bereits letztes Jahr überprüft und auf den 1. Januar 2005 nach oben angepasst worden ist, hat der Bundesrat beschlossen, in diesem Jahr keine Überprüfung vorzunehmen. Damit wird der Mindestzinssatz auch im nächsten Jahr auf dem aktuellen Niveau von 2.5 Prozent belassen. Eine Anpassung des Satzes ist nicht angezeigt, da die Finanzmärkte sich in diesem Jahr zwar erfreulich entwickelt haben, die Folgen der negativen Börsenjahre jedoch noch immer spürbar sind.
Die Finanzmärkte haben sich in diesem Jahr bisher erfreulich entwickelt. Der Pictet BVG-Index 93 konnte in diesem Jahr beispielsweise von Januar bis Juli um 7.3 Prozent zulegen. Auch der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP spricht von einer Performance von 6.2 Prozent im ersten Halbjahr 2005. Gemäss den Schätzungen der Complementa Investment Controlling SA hat sich auch die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Demnach dürfte der Anteil der Kassen in Unter-deckung von 25 Prozent Ende 2003 auf 13 Prozent Ende Juni 2005 gesunken sein. Aufgrund dieser Zahlen ist eine Senkung des Satzes nicht angebracht. Gegen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes spricht die Tatsache, dass die Folgen der negativen Börsenjahre noch nicht ganz bewältigt sind. Ausserdem muss den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, Wertschwankungsreserven zu bilden, um zukünftige Schwankungen ausgleichen zu können
Im nächsten Jahr wird der Bundesrat den Mindestzinssatz überprüfen und eine An-passung vornehmen, wenn dies aufgrund der Entwicklung der Anlagemöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen angebracht ist.
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