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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Vogelgrippe: Vorbereitung der Schweiz und Unterstützung des Kampfes in Asien

(ots)

Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Vogelgrippe beschäftigt. 
Er hat entschieden, den Kampf der Ernährungs- und 
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegen die 
Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen Schweizer Franken zu 
unterstützen. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des 
Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen 
Bundesstellen bis Ende Jahr einen Bericht über die getroffenen und 
vorgesehenen Massnahmen vorzulegen mit denen das Virus bekämpft 
werden kann, falls es in der Schweiz auftreten sollte. In Bezug auf 
den Menschen hat sich die Situation seit Ende 2003 nicht verändert. 
Der tierische Influenza-A-Stamm H5N1 betrifft den Menschen nur in 
seltenen Einzelfällen, da er nicht leicht von Mensch zu Mensch 
übertragbar ist.
Unterstützung des Kampfes in Asien und verstärkte Kontrollen an 
internationalen Flughäfen der Schweiz Der aktuelle Seuchenzug der 
Vogelgrippe in der Geflügelpopulation Asiens hat sich ausgebreitet: 
Mittlerweile sind Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien, 
Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und die 
Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong) betroffen. Es 
besteht die Gefahr, dass sich der Vogelgrippe-Erreger verändert und 
sich dann auch unter Menschen ausbreitet. Um dem zuvorzukommen, ist 
eine Eindämmung der Vogelgrippe in Asien von weltweiter Bedeutung. 
Die FAO koordiniert und unterstützt die Bekämpfung der Vogelgrippe 
in den betroffenen Ländern und hilft gefährdeten Ländern, sich vor 
der Seuche zu schützen. Das Risiko, dass die Vogelgrippe auch die 
Schweizer Geflügelbestände befällt, ist zum jetzigen Zeitpunkt 
klein. Zwei Einschleppungsrouten müssen dabei bedacht werden: über 
Schmuggel aus den Ländern und über Zugvögel. Den legalen Import aus 
den betroffenen Ländern von lebenden Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern 
und unbehandelten Federn hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) 
schon Anfang 2004 verboten. Der Schmuggel solcher Produkte ist 
jedoch nie auszuschliessen. Auf Anfrage des BVET wird der Zoll 
deshalb an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel die Kontrollen bei 
Flügen aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ab dem 1. 
Oktober verstärken. Seit einer Woche werden zudem Zugvögel auf 
Vogelgrippe untersucht.
Situation in der Schweiz 
Gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben 
sich die Schweizer Behörden im Verlauf der letzten Jahre auf das 
Auftreten eines neuen Grippevirus beim Menschen vorbereitet. Die 
Schweiz verfügt über eine Reserve des antiviralen Medikaments Tamiflu
(r) für 25% der Bevölkerung; genügend damit alle erkrankten Personen 
behandelt und die Prophylaxe beim medizinischen Personal 
sichergestellt werden könnte, falls der Virus in der Schweiz 
auftreten würde. Diese Reserve entspricht den Empfehlungen der WHO, 
die auf dem Verlauf früherer Pandemien beruhen. Zudem wurde im 
August 2005 eine Ausschreibung für den Kauf von 100'000 Dosen 
Impfstoff gegen das Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit diesem 
Impfstoff, der sich zur Zeit in Entwicklung befindet,  können die 
Personen geschützt werden, die dem H5N1-Virus 
ausgesetzt sind, wie medizinisches Personal und Personen, die 
Kontakt mit infiziertem Geflügel haben. Ebenfalls ist noch kein 
Impfstoff verfügbar, der im Fall einer Pandemie eingesetzt werden 
kann und der an die gesamte Bevölkerung abgegeben wird. Dieser kann 
erst entwickelt werden, wenn ein Virenstamm aufgetreten ist, der 
leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist, was beim H5N1-Virus 
nicht der Fall ist. Der Bundesrat wird bis Ende des Jahres das 
weitere Vorgehen bezüglich der Impfstoffversorgung für die Schweiz 
festlegen.
Im Gegensatz zur Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen 
Langzeitschutz. Sie können vorbeugend, aber auch zur Behandlung 
einer bereits erfolgten Infektion eingenommen werden. Auf Grund der 
sehr engen Indikationen für die Anwendung von Tamiflu(r), der 
Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen ist dieses 
Medikament nur auf ärztliche Verordnung erhältlich. Mit den 
kantonalen Gesundheitsbehörden wird ein Konzept für die Abgabe 
dieses antiviralen Medikaments erarbeitet, das im Fall einer 
Pandemie zur Verfügung stehen wird. Daher wird Privatpersonen 
abgeraten, persönliche Reserven von Tamiflu(r) anzulegen. Die 
Verwendung der nationalen Reserven für eine unkontrollierte 
generelle Abgabe kann von Vornherein ausgeschlossen werden.
Bern, 30.09.2005
Für weitere Auskünfte:
Jean Louis Zurcher, Bundesamt für Gesundheit (BAG), 031 322 95 05
Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96

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