Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Departement des Innern (EDI) mehr verpassen.

Eidg. Departement des Innern (EDI)

11. AHV-Revision: weiteres Vorgehen

(ots)

Der Bundesrat hat eine Aussprache über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur 11. AHV-Revison geführt. Dabei hat er entschieden, am Vorhaben einer schrittweisen Reform der AHV festzuhalten und als erste Etappe die 11. AHV-Revision weiterzuführen. Dazu legt er bis Ende Jahr zwei Botschaften vor: Die eine zielt auf durchführungstechnische Verbesserungen ab, die andere auf eine Revision im Leistungsbereich. Geplant ist insbesondere ein einheitliches Rentenalter für Frauen und Männer und die Einführung von Vorruhestandsleistungen für bestimmte Personenkategorien. Der Bundesrat hält die 11. Revision als kurzfristiges Massnahmenpaket für unumgänglich, da sich die finanzielle Lage der AHV in den nächsten fünf Jahren deutlich verschlechtern wird. Er verzichtet indes auf die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen.

Der Bundesrat hat im Rahmen einer Aussprache nach der Vernehmlassung 
entschieden, die 11. AHV-Revision weiterzuführen. Sie wird dem 
Parlament, wie im Februar im Prinzip bereits beschlossen, in zwei 
separaten Vorlagen bis Ende Jahr unterbreitet: einer Botschaft für 
technische Anpassungen, mit denen die Durchführung der Versicherung 
verbessert wird, und einer Botschaft mit leistungsseitigen 
Neuerungen. Mit diesem Vorgehen wird die Umsetzung der 
durchführungstechnischen Anpassungen nicht durch die 
Leistungsrevision herausgezögert, über die im Parlament länger 
diskutiert werden dürfte.
Leistungsseitige Massnahmen Die Botschaft zur Leistungsrevision 
enthält als Massnahmen das einheitliche Rentenalter 65 für Frauen 
und Männer, flexiblere Möglichkeiten beim Vorbezug oder Aufschub der 
Altersrente gemäss geltendem Recht und die Einführung von 
Vorruhestandsleistungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen 
zur AHV/IV für Versicherte zwischen 62 und 65, welche die 
massgebenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Letztere 
orientieren sich am System der Ergänzungsleistungen, sind aber 
insgesamt grosszügiger ausgestaltet. Die Kosten dieser neuen 
Leistungen werden durch die mit anderen Revisionspunkten erzielten 
Einsparungen ausgeglichen. Der minimale Deckungsgrad des 
AHV-Ausgleichsfonds wird bei 70% der AHV-Jahresausgaben festgelegt 
und falls er unterschritten wird, werden die AHV-Renten langsamer 
der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Der Bundesrat verzichtet 
indes auf die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Frauen.
Technische Anpassungen In der Botschaft für durchführungstechnische 
Verbesserungen ist die Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige 
RentnerInnnen vorgesehen, die an die Verbesserung der Altersrenten 
durch Beitragszahlungen im Rentenalter gekoppelt ist. Weitere 
Massnahmen zielen auf die Erweiterung des Anspruchs auf 
Betreuungsgutschriften und die Verschärfung der Strafbestimmungen im 
AHV-Gesetz bei Zweckentfremdung von Beiträgen. Die meisten 
Änderungen in dieser Botschaft waren bereits im ersten Entwurf zur 
11. AHV-Revision enthalten und bereits damals unbestritten. Die 
wesentlichen Vernehmlassungsergebnisse Nicht alle 
Vernehmlassungsteilnehmer erachten eine Revision der AHV als 
notwendig, und auch der Inhalt der Revision ist umstritten. 
Mehrheitlich begrüsst wird die Aufhebung des Freibetrages für 
erwerbstätige RentnerInnnen. In Bezug auf die Anhebung des 
Frauenrentenalters und die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose 
Frauen sind die Meinungen geteilt. Die Einführung von 
Vorruhestandsleistungen im Rahmen der Ergänzungsleistungen stösst 
auf überwiegende Ablehnung.
Der Bundesrat hält - mit Ausnahme der Witwenrente - im Wesentlichen 
an seinen Vorschlägen fest. Denn die aktuellen Daten zur Entwicklung 
der AHV-Finanzen zeigen, dass der AHV-Fonds (ohne Berücksichtigung 
der Schulden der IV, die er deckt) schon im Jahre 2011 auf unter 70% 
einer Jahresausgabe sinken und dann weiter abnehmen wird. Noch 
drastischer stellt sich die Situation unter Einbezug der IV-Schulden 
dar: Faktisch wird die AHV bis Ende 2010 nur noch über liquide 
Mittel in der Höhe von rund 15-20% einer Jahresausgabe verfügen (5. 
IV-Revision eingeschlossen; ohne zusätzliche MWST-Einnahmen und ohne 
Nationalbankgold). Daher hält der Bundesrat die 11. AHV-Revision als 
ersten, kurzfristigen Schritt für unumgänglich, dem einige Jahre 
später (2008) eine umfassendere Revision zur langfristigen Sicherung 
der AHV-Finanzierung folgen wird.
Als Änderung zur Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat vor, 
die Renten nicht mehr automatisch alle zwei Jahre sondern nur noch 
in Abhängigkeit vom Fondsstand anzupassen. Falls dieser unter 70% 
der AHV-Jahresausgaben fällt, sollen die Renten nur noch angepasst 
werden, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung mehr als 4% 
beträgt. An der Vorruhestandsleistung hält der Bundesrat trotz der 
Kritik in der Vernehmlassung fest, da sie einer Versichertengruppe 
den flexiblen Altersrücktritt ermöglicht, die darauf besonders 
angewiesen ist. Allerdings verzichtet der Bundesrat auf eine 
Befristung der Vorruhestandsleistung und trägt damit den in der 
Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung. Das vorgeschlagene 
Modell besticht durch Vorteile gegenüber anderen diskutierten 
Flexibilisierungsmodellen, verursacht tragbare und durch 
Einsparungen kompensierte Kosten und lässt die Frage eines künftigen 
Rentenalters offen. Dieses wird Gegenstand der umfassenderen 
Revision sein.
Hingegen verzichtet der Bundesrat auf die Aufhebung der Witwenrente 
für kinderlose Frauen. Damit berücksichtigt er die in der 
Vernehmlassung geäusserte Kritik, dass diese Massnahme - die nur 
verhältnismässig tiefe Einsparungen erzielen würde - zu einer nicht 
vertretbaren Verschiebung von Kosten zu den Ergänzungsleistungen und 
zur Sozialhilfe führen würde.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 	
Tel. 031 322 90 73: Anton Streit, Vizedirektor	Tel. 031 322 46 40: 
Yves Rossier, Direktor
Alters- und Hinterlassenenvorsorge, BSV	Bundesamt für 
Sozialversicherung
* Ergebnisse der Vernehmlassung 
* Kurzprotokoll der konferenziellen Vernehmlassung
sind auf der Homepage des BSV abrufbar
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)
Weitere Storys: Eidg. Departement des Innern (EDI)
  • 27.10.2005 – 11:45

    MEDIA-Abkommen: Besuch von Viviane Reding

    (ots) - Bundesrat Pascal Couchepin hat heute in Bern die EU-Kommissarin Viviane Reding empfangen. Das Treffen im Von-Wattenwyl-Haus wurde im Hinblick auf das am 1. Januar 2006 in Kraft tretende MEDIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union organisiert. Das MEDIA-Abkommen ist Teil der bilateralen Abkommen II und regelt die Teilnahme des Bundes an den Programmen der europäischen Union im ...