Eidg. Departement des Innern (EDI)
Obligatorische Unfallversicherung: Minimalprämie und Prämienzuschlag für Verwaltungskosten festgelegt
(ots)Die Bundesversammlung hat am 8. Oktober 2004 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) beschlossen, welche die Festsetzung einer Minimalprämie und den Prämienzuschlag für Verwaltungskosten betrifft. Der Bundesrat setzt diese Änderung zusammen mit einer entsprechenden Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) auf 1. Januar 2006 in Kraft.
Die Änderung von Art. 92 UVG erlaubt neu bei kleinen Betrieben oder Arbeitsverhältnissen im häuslichen Bereich mit einer geringen Lohnsumme, eine Minimalprämie unabhängig vom Unfallrisiko festzusetzen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die UVG- Versicherer bei dien Kleinbetrieben eine pauschale Minimalprämie von jährlich 100 Franken erheben können. Damit wird der bisherigen Praxis Rechnung getragen. Bei der Änderung betreffend den Prämienzuschlag für die Verwaltungskosten ist neu, dass die privaten Versicherer den Prämienzuschlag für Verwaltungskosten unabhängig von demjenigen der SUVA erheben können. Im Unterschied zur bisherigen Regelung wurde darauf verzichtet, auf Verordnungsstufe eine obere Grenze für den Prämienzuschlag festzusetzen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Wettbewerb die Verwaltungskosten in der obligatorischen Unfallversicherung tief hält.
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Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Peter Schlegel, Sektion Unfallversicherung, Tel. 031 / 322 95 05
Verordnungsänderung unter: www.bag.admin.ch/uv/gesetze/d/index.htm