Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Botschaft zum Uebereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Uebereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Die Revision dieses umfangreichen Regelwerkes wurde notwendig, da sich mit der Bahnreform in zahlreichen Vertragsstaaten die rechtlichen wie auch die organisatorischen Rahmenbedingungen im Eisenbahnbereich stark gewandelt haben.
Die staatliche Organisationsstruktur der Eisenbahnunternehmen behinderte bis vor einigen Jahren den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr. Die in der Zwischenzeit mit der Bahnreform in Angriff genommene Oeffnung des Marktes verlangt auch nach einer Reform des internationalen Eisenbahnrechts. Mit dem Protokoll von Vilnius aus dem Jahre 1999 wurden die Aufgaben der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) erweitert. Sie wird sich in Zukunft praktisch mit allen Fragen befassen, die sich im internationalen Eisenbahnverkehr stellen und auf staatlicher Ebene geregelt werden müssen. Neu wird OTIF auch einen Beitrag zur Interoperabilität und zur Harmonisierung im Eisenbahnbereich leisten. Dazu kann sie technische Normen für verbindlich erklären und auf die Vereinheitlichung der in den Vertragsstaaten geltenden technischen Vorschriften hinwirken.
Die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sind im Uebereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) festgelegt. Das revidierte Uebereinkommen enthält neu sieben Anhänge, die verschiedene Aspekte des Eisenbahnverkehrs international regeln, wie z.B. die internationale Beförderung von Personen und Gütern, den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Schiene oder die Verwendung von Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr.
Da die Anpassungen des COTIF stark durch die Eisenbahnreformen in der EU geprägt wurden, ist es in seiner revidierten Fassung mit der von der EU befürworteten Bahnreform kompatibel.
Kontakt:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. +41 31 322 36 43
Beilagen:
- Botschaftstext
- Der umfangreiche technische Anhang steht unter
http://www.bav.admin.ch zur Verfügung oder kann beim Bundesamt für
Verkehr bezogen werden.