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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Meilenstein für schweizerischen Klimaschutz

Bern (ots)

Wichtiger Schritt für den Schweizer Klimaschutz: Das
UVEK und die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) sowie die Agentur
für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE) haben
Leistungsaufträge zur Reduktion des Energieverbrauchs und des
CO2-Ausstosses unterzeichnet. Gleichzeitig liegt eine Richtlinie zur
Umsetzung des CO2-Gesetzes vor. Der Bundesrat will an den vom
Parlament im CO2-Gesetz festgelegten Reduktionszielen keine Abstriche
machen.
Das CO2-Gesetz sieht für Brennstoffe und Treibstoffe je separat zu
erfüllende Teilziele für die Emissionsreduktion vor. Sie betragen für
Brennstoffe minus 15 Prozent, für Treibstoffe minus 8 Prozent bis
2010 gegenüber 1990. Die "Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur
Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen in Industrie,
Gewerbe und Dienstleistungen" soll den Beteiligten ermöglichen, das
Teilziel ohne CO2-Abgabe zu erreichen. Eine solche Abgabe kann der
Bundesrat einführen, wenn sich abzeichnet, dass das Reduktionsziel
nicht erreicht werden kann.
Die Richtlinie wurde vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL) und dem Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit der
Wirtschaft, erarbeitet. Eine weitere Richtlinie für den
Gebäudebereich ist in Vorbereitung.
Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung
Die Richtlinie für die Wirtschaft bietet den Unternehmen zwei
Möglichkeiten - die Zielvereinbarung und die Reduktionsverpflichtung
-, um sich alleine oder im Verbund mit anderen Unternehmen für den
Klimaschutz und mehr Energieeffizienz zu engagieren (siehe Kasten).
Die "Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)" sowie die "Agentur für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE)" haben vom UVEK
Leistungsaufträge übernommen, die zur Realisierung der
Reduktionsziele zentral sind. Im Rahmen des Programms
"EnergieSchweiz" übernehmen sie die breite Förderung von
Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in der Wirtschaft und bei
Privaten. Die Energie-Agentur der Wirtschaft sorgt zudem für den
Abschluss der Zielvereinbarungen und das Monitoring der
Energieverbrauchs- und CO2-Reduktion.
Wirtschaft bekennt sich zu schweizerischen Energie- und
Klimazielen
"Der heutige Tag stellt einen Meilenstein bei der Umsetzung der
freiwilligen Massnahmen dar", sagte Bundespräsident Moritz
Leuenberger. Wichtige Wirtschaftskreise stehen zu ihren Aussagen bei
der Volksabstimmung über die Energieabgaben. Trotz USA und
parlamentarischen Initiativen zur Senkung der Reduktionsziele - "die
Ziele des CO2-Gesetzes gelten nach wie vor", stellte der
UVEK-Vorsteher fest.
Die Energie- und Klimaziele sind ehrgeizig und erfordern ein hohes
Engagement aller Beteiligten, sagte Rudolf Ramsauer, Präsident der
EnAW. Er unterstrich die Unterstützung der klimapolitischen
Zielsetzung durch die Wirtschaft und beurteilte die vorliegende
Richtlinie als erfolgversprechende partnerschaftliche Zusammenarbeit
von Staat und Wirtschaft.
Noch keine Annäherung an Zielvorgaben
Die aktuelle Bilanz zeigt, dass sich die Entwicklung in der
Schweiz mit einer leichten Zunahme der CO2-Emissionen von 1.1 Prozent
seit 1990 im Rahmen der europäischen Länder verhält. Sie hat sich dem
Ziel im Bereich der Brennstoffe mit minus 2.7 Prozent nur leicht
angenähert, bei den Treibstoffen mit einem Plus von 7.5 Prozent gar
wesentlich davon entfernt. Es wird daher erheblicher Anstrengungen
aller bedürfen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen deutlich
zu reduzieren.
Zielvereinbarung und Reduktionsverpflichtung
Aufgrund der Richtlinie für freiwillige Massnahmen zur Reduktion
von Energieverbrauch und CO2-Emissionen in den Bereichen Industrie,
Gewerbe und Dienstleistungen können Unternehmen alleine oder im
Verbund mit anderen Unternehmen mit der dafür beauftragten
Energie-Agentur der Wirtschaft Zielvereinbarungen zur Reduktion des
Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen abschliessen. Sie können
damit von den verschiedenen Programmen und Produkten von
"EnergieSchweiz" und der Energie-Agentur der Wirtschaft profitieren.
Sie werden im Prozess zur Realisierung einer rationellen
Energienutzung begleitet.
Eine zweite Möglichkeit bietet sich Grossunternehmen,
Verbrauchergruppen und energieintensiven Unternehmen. Sie können sich
dem Bund gegenüber auf ein verbindliches Reduktionsziel verpflichten.
Halten sie dieses ein, so werden sie von einer allfälligen CO2-Abgabe
befreit. Uebertreffen sie das Ziel, so sind sie berechtigt, mit den
überschüssigen Emissionsmengen Handel zu betreiben.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

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