Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
NEAT-Gesamtkredit wird um 2,104 Mrd. Franken erhöht
Bern (ots)
Der Bundesrat hat auf Antrag des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) von der Methodik zur Bestimmung der NEAT-Indexteuerung und deren Ergebnissen Kenntnis genommen. In der Folge hat er den NEAT-Gesamtkredit um 2,104 Milliarden Franken erhöht. Mit dieser Anpassung auf 14,104 Milliarden Franken stehen die ursprünglich bewilligten Mittel teuerungsbereinigt zur Verfügung.
Als offizielle Indexreihe für die NEAT wurde, im Einvernehmen mit den SBB, der Zürcher Index der Wohnbaukosten (ZIW) verwendet. Rückblickend musste festgestellt werden, dass der ZIW die spezifische Preisentwicklung im Tunnelbau nicht korrekt abbildet. Dies hängt damit zusammen, dass der Wohnungsbau, auf den sich der ZIW bezieht, bezüglich der Kostenstruktur und der Angebots-/Nachfragesituation nur sehr bedingt mit dem Tunnelbau vergleichbar ist. Um die Kostentransparenz wieder herzustellen, musste deshalb ein NEAT-spezifischer Teuerungsindex entwickelt werden.
Der neue Teuerungsindex berücksichtigt die beim Bau der NEAT typische Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Kostengruppen, wie Honorare, Eigenleistungen, Baukosten und Eisenbahntechnik und liefert dadurch präzisere Grundlagen zur Erfassung der effektiven Teuerung. Auf der Basis des neuen NEAT-Teuerungsindexes lässt sich inskünftig der NEAT-Kredit kostenmässig realitätsnäher überwachen und prognostizieren. Gemäss den heutigen Ergebnissen liegt die Entwicklung des neu ausgewiesenen NEAT-Teuerungsindexes für den bisherigen Betrachtungszeitraum 1991 bis 2000 in einer vergleichbaren Grössenordnung wie diejenige des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der NEAT-Gesamtkredit (Preisbasis 1998) ist um 2,1 Milliarden Franken anzupassen, damit die ursprünglich bewilligten Mittel für den Bau der NEAT teuerungsbereinigt wieder zur Verfügung stehen (CHF 1,3 Mrd. zur Korrektur des angewendeten, negativ verlaufenden ZIW von 1991 bis 1998 und CHF 0,8 Mrd. effektiv eingetretene Teuerung 1991 bis 1998).
Die Teuerung, wie im Uebrigen auch die Bauzinsen und die Mehrwertsteuer sind nicht Bestandteil des Gesamtkredites, da sich diese Kosten bei langfristigen und umfangreichen Projekten wie der NEAT nicht zuverlässig prognostizieren lassen und von der Bauherrschaft auch nicht beeinflussbar sind. Die Mehrwert-Steuern sowie die marktbedingten Kostenveränderungen (Teuerung) sind jedoch für die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte über den FinöV-Fonds mit Annahmen von jährlichen Teuerungsraten zwischen 1,5 und 2% sowie 4% Bauzins berücksichtigt. Die Kompetenz, diese Kosten (Teuerung, Mehrwertsteuer, Bauzinsen) periodisch mittels Krediterweiterungen abzudecken, hat das Parlament an den Bundesrat delegiert.
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