Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Gefährliche Güter sollen noch sicherer transportiert werden
Bern (ots)
Gefahrenguttransporte sollen möglichst sicher werden. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) setzt dazu per Anfang August Richtlinien in Kraft. Diese erlauben es, die Risiken beim Transport gefährlicher Güter nach einheitlichen Massstäben zu beurteilen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bundesbehörden, Bahnen und der chemischen Industrie ist daran, einen Massnahmenplan zur praktischen Umsetzung der Richtlinien zu erarbeiten.
Bundespräsident Moritz Leuenberger will den Vollzug der Störfallverordnung beim Transport gefährlicher Güter beschleunigen. Er hat deshalb das BUWAL beauftragt, per Anfang August Richtlinien in Kraft zu setzen. Diese Beurteilungskriterien II zur Störfallverordnung (StFV), erlauben es den Vollzugsbehörden, die Risiken von Gefahrenguttransporten nach einheitlichen Massstäben zu beurteilen.
Die neuen BUWAL-Richtlinien gelten sowohl für bestehende als auch für neue Verkehrswege, auf denen gefährliche Güter transportiert werden. Sie richten sich an die Behörden von Kantonen und Bund, die mit dem Vollzug der Störfallverordnung bei den Eisenbahnen, bei den Durchgangsstrassen und beim Rhein beauftragt sind. Die Vollzugsbehörden haben die Aufgabe, zusammen mit den betroffenen Inhabern der Verkehrswege die Risiken des Transports gefährlicher Güter zu erheben, sie anhand dieser Richtlinien zu beurteilen und wenn nötig Massnahmen zur Reduktion dieser Risiken anzuordnen.
Die Richtlinien teilen die Risiken in drei Klassen ein: untragbar (Klasse 1), problematisch (Klasse 2) und tragbar (Klasse 3). Bei untragbar hohen Risiken müssen gemäss Störfallverordnung Massnahmen zu deren Reduktion getroffen werden; problematische Risiken dürfen die Vollzugsbehörden nur dann als tragbar beurteilen, wenn alle verhältnismässigen Massnahmen zur Risikominderung getroffen worden sind; Risiken der Klasse 3 müssen nicht weiter reduziert werden.
Wirksame Massnahmen zur Reduktion des Risikos
Eine Studie des Bundes zur Vorabklärung hatte gezeigt, dass von den Richtlinien in erster Linie Transporte mit den Bahnen betroffen sind. Diese erste summarische Risikoeinschätzung zeigt, dass bei rund vier Prozent der Schweizer Bahnstrecken oder etwa 135 Kilometern das Risiko von Unfällen bei Gefahrenguttransporten in der Klasse 1 (untragbar) liegt; ungefähr ein Drittel des Bahnnetzes könnte Risiken der Klasse 2 aufweisen. Auf dem restlichen Schienennetz sind keine untragbaren oder problematischen Risiken zu erwarten.
Der Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat in der Folge das BUWAL beauftragt, zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV), den SBB, der chemischen Industrie - vertreten durch die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) - und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) bis Ende Jahr Massnahmen zu evaluieren, um die Risiken bei den Eisenbahnen unter die kritische Schwelle zu senken. Diese Arbeitsgruppe soll insbesondere auch die Kosten und die zur Umsetzung nötige Zeit abschätzen. Das UVEK will zudem verhindern, dass sich der Transport gefährlicher Güter massiv von der Bahn auf die Strasse verlagert, weil sich sonst die Risiken erhöhen.
Zu einer erheblichen Verminderung des Unfallrisikos beitragen könnte die Verwendung verbesserter Kesselwagen inklusive verstärkter Behälter für den Transport gefährlicher Stoffe wie Chlor, Ammoniak oder Benzin. Eine weitere Massnahme könnten alternative Routen sein, d.h. die Vermeidung von Strecken, die durch bevölkerungsreiche Gebiete, Bahnhöfe mit grossem Publikumsverkehr oder durch Tunnels führen, in denen sich gleichzeitig Personenzüge befinden. Auch Geschwindigkeitsreduktionen sind zu prüfen. Schliesslich könnte das Risiko beim Transport bestimmter Güter gesenkt werden, indem das Transportgut in kleineren Einheiten befördert wird. Die wirksamste Massnahme zur Risikominderung besteht allerdings darin, gefährliche Güter dort zu produzieren, wo sie gebraucht werden - und damit den Transport überflüssig zu machen. Hier ist zu prüfen, ob der Aufwand wirtschaftlich tragbar ist.
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