Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Mobilitätspaket für Mittelland und Agglomerationen
Bern (ots)
Der wachsende Verkehr auf der belasteten Ost-West-Achse und in den Agglomerationen soll mit einem gezielten Ausbau von Strasse und Schiene bewältigt werden. Der Bundesrat lehnt die "Avanti-Initiative" ab, nimmt aber wichtige Elemente in einem Gegenvorschlag auf und erhöht die Mittel für den Agglomerationsverkehr. Das UVEK muss bis im Frühling 2002 eine entsprechende Botschaft ausarbeiten sowie den Bericht der Expertengruppe Bieri zum Agglomerationsverkehr analysieren und bewerten.
In den vergangenen Jahren wurden hohe Investitionen für die Verbesserung des Schienennetzes (Neat, Bahn 2000) beschlossen, aber auch zahlreiche Anstrengungen unternommen, um Engpässe auf der Strasse zu beseitigen (Ausbau Grauholz, Baregg). Diese Massnahmen genügen jedoch nicht, um die künftigen Mobilitätsbedürfnisse auf den stark belasteten Nationalstrassenstücken (Zürich-Bern, Lausanne-Genf, Basel-Liestal) und in den Agglomerationen zu befriedigen. Ohne Gegenmassnahmen droht eine massive Verschärfung der bestehenden Engpässe. Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bestehenden Verkehrsnetzes wären nicht mehr gewährleistet.
Diese Problematik greift auch die am 28. November eingereichte Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" auf. Mit dem durchgehenden Ausbau der Strecken zwischen Genf und Lausanne, Bern und Zürich sowie zwischen Erstfeld und Airolo (2. Gotthard-Röhre) will sie Engpässe auf diesen Nationalstrassenabschnitten beseitigen. Mit dem Ausbau soll innert zehn Jahren begonnen werden.
Gegen Unterlaufen des Alpenschutzes
Dem Bundesrat geht diese Initiative aber zu weit: Mit dem Bau einer zweiten Röhre am Gotthard würde der 1994 vom Volk angenommene Alpenschutzartikel unterlaufen. Auch würde die Schweiz in Europa ein falsches Signal für die Verlagerungspolitik setzen. Schliesslich weisen verschiedene, in der Initiative genannte Streckenabschnitte genügend Kapazitäten für die zukünftige Bewältigung des Verkehrs auf. So könnten der Verkehrsfluss durch den Gotthard mit Optimierungsmassnahmen (Verkehrstelematik, Ueberholverbot für LKW, Temporeduktionen, besserem Zusammenführen vor Portal) um mindestens einen Viertel gesteigert werden. Zusätzlich führt eine auch nur teilweise Erreichung des Verlagerungsziels zu einer Entlastung der A2. Dies umso mehr als die wahren Engpässe nicht beim Tunnel, sondern bei der Zollabfertigung bestehen.
Ein Ausbau des Nationalstrassennetzes drängt sich nach Ansicht des Bundesrates vor allem dort auf, wo sich der Durchgangsverkehr mit dem Pendler- und Einkaufsverkehr überlagert. Dies ist insbesondere in den städtischen Agglomerationen der Fall, die mit den grössten Verkehrsproblemen zu kämpfen haben. Gerade dort kann die Strasse künftig den Verkehr kaum alleine bewältigen, weshalb die nur auf den Ausbau der Strasse ausgerichtete Initiative die Probleme nicht zu lösen vermag. Zudem ist die Forderung der Initianten für einen Baubeginn innert zehn Jahren auch aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Mit dem geltenden Genehmigungsverfahren für Nationalstrassenprojekte (Beschwerden) können die mit der Planung beauftragten Behörden diese zeitliche Vorgabe kaum garantieren.
Gegenvorschlag ohne die Mängel der Avanti-Initiative
Der Bundesrat stellt deshalb der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, welcher die Mängel der Initiative ausschliesst und darüber hinaus Lösungsbeiträge für wichtige Zukunftsprobleme leistet. Demnach sollen nachgewiesene Engpässe auf dem Nationalstrassennetz (Beilagen) in enger Koordination mit den anderen Verkehrsträgern behoben werden. Der Bundesrat will ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags ein Programm zur Sanierung der am stärksten belasteten Nationalstrassenstrecken sowie zum Ausbau des Agglomerationsverkehrs vorlegen. Dabei wird nicht der Baubeginn, sondern die öffentliche Auflage terminiert. Für die Beseitigung der Engpässe in den Agglomerationen soll die Bundesverfassung im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs mit einer Kompetenznorm ergänzt werden, die dem Bund eine Unterstützung der Kantone und Agglomerationsgemeinden erlaubt.
Massnahmen im Agglomerationsverkehr
Der Bundesrat teilt die breit abgestützte Meinung der Expertenkommission Bieri, wonach sich der Bund in den grossen städtischen Ballungen, wo 70% der Bevölkerung wohnen, in Zukunft stärker engagieren soll. Dennoch soll der Agglomerationsverkehr weiterhin primär die Aufgabe der Kantone und Gemeinden sein. Der Bundesrat hat neben dem Einbezug des Agglomerationsverkehrs in den Gegenvorschlag zur "Avanti-Initiative" folgendes entschieden.
- Für die dringendsten Investitionsbedürfnisse sollen die Mittel für die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) ab 2002 von jährlich rund 130 Millionen Franken um 40 Millionen Franken aufgestockt werden. Dadurch können zusätzliche Projekte im Regional- und Ortsverkehr finanziert werden.
- Weiter soll der öffentliche Agglomerationsverkehr bei Bahn 2000 2. Etappe, bei der Leistungsvereinbarung 2003-06 mit den SBB sowie bei der Ablösung des 8. Rahmenkredit für die KTU bei der Bahnreform berücksichtigt werden.
Kontakt:
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Michael Gehrken, Informationsbeauftragter ASTRA,
Tel. +41 31 324 14 91
Christian Küng, Chef Abteilung Verkehrskoordination ARE,
Tel. +41 31 322 55 68
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