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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mobilitätspaket für Mittelland und Agglomerationen

Bern (ots)

Der wachsende Verkehr auf der belasteten
Ost-West-Achse und in den Agglomerationen soll mit einem gezielten
Ausbau von Strasse und Schiene bewältigt werden. Der Bundesrat lehnt
die "Avanti-Initiative" ab, nimmt aber wichtige Elemente in einem
Gegenvorschlag auf und erhöht die Mittel für den
Agglomerationsverkehr. Das UVEK muss bis im Frühling 2002 eine
entsprechende Botschaft ausarbeiten sowie den Bericht der
Expertengruppe Bieri zum Agglomerationsverkehr analysieren und
bewerten.
In den vergangenen Jahren wurden hohe Investitionen für die
Verbesserung des Schienennetzes (Neat, Bahn 2000) beschlossen, aber
auch zahlreiche Anstrengungen unternommen, um Engpässe auf der
Strasse zu beseitigen (Ausbau Grauholz, Baregg). Diese Massnahmen
genügen jedoch nicht, um die künftigen Mobilitätsbedürfnisse auf den
stark belasteten Nationalstrassenstücken (Zürich-Bern, Lausanne-Genf,
Basel-Liestal) und in den Agglomerationen zu befriedigen. Ohne
Gegenmassnahmen droht eine massive Verschärfung der bestehenden
Engpässe. Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bestehenden
Verkehrsnetzes wären nicht mehr gewährleistet.
Diese Problematik greift auch die am 28. November eingereichte
Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen"
auf. Mit dem durchgehenden Ausbau der Strecken zwischen Genf und
Lausanne, Bern und Zürich sowie zwischen Erstfeld und Airolo (2.
Gotthard-Röhre) will sie Engpässe auf diesen
Nationalstrassenabschnitten beseitigen. Mit dem Ausbau soll innert
zehn Jahren begonnen werden.
Gegen Unterlaufen des Alpenschutzes
Dem Bundesrat geht diese Initiative aber zu weit: Mit dem Bau
einer zweiten Röhre am Gotthard würde der 1994 vom Volk angenommene
Alpenschutzartikel unterlaufen. Auch würde die Schweiz in Europa ein
falsches Signal für die Verlagerungspolitik setzen. Schliesslich
weisen verschiedene, in der Initiative genannte Streckenabschnitte
genügend Kapazitäten für die zukünftige Bewältigung des Verkehrs auf.
So könnten der Verkehrsfluss durch den Gotthard mit
Optimierungsmassnahmen (Verkehrstelematik, Ueberholverbot für LKW,
Temporeduktionen, besserem Zusammenführen vor Portal) um mindestens
einen Viertel gesteigert werden. Zusätzlich führt eine auch nur
teilweise Erreichung des Verlagerungsziels zu einer Entlastung der
A2. Dies umso mehr als die wahren Engpässe nicht beim Tunnel, sondern
bei der Zollabfertigung bestehen.
Ein Ausbau des Nationalstrassennetzes drängt sich nach Ansicht des
Bundesrates vor allem dort auf, wo sich der Durchgangsverkehr mit dem
Pendler- und Einkaufsverkehr überlagert. Dies ist insbesondere in den
städtischen Agglomerationen der Fall, die mit den grössten
Verkehrsproblemen zu kämpfen haben. Gerade dort kann die Strasse
künftig den Verkehr  kaum alleine bewältigen, weshalb die nur auf den
Ausbau der Strasse ausgerichtete Initiative die Probleme nicht zu
lösen vermag. Zudem ist die Forderung der Initianten für einen
Baubeginn innert zehn Jahren auch aus rechtsstaatlicher Sicht
problematisch. Mit dem geltenden Genehmigungsverfahren für
Nationalstrassenprojekte (Beschwerden) können die mit der Planung
beauftragten Behörden diese zeitliche Vorgabe kaum garantieren.
Gegenvorschlag ohne die Mängel der Avanti-Initiative
Der Bundesrat stellt deshalb der Initiative einen Gegenvorschlag
gegenüber, welcher die Mängel der Initiative ausschliesst und darüber
hinaus Lösungsbeiträge für wichtige Zukunftsprobleme leistet. Demnach
sollen nachgewiesene Engpässe auf dem Nationalstrassennetz (Beilagen)
in enger Koordination mit den anderen Verkehrsträgern behoben werden.
Der Bundesrat will ein Jahr nach Annahme des Gegenvorschlags ein
Programm zur Sanierung der am stärksten belasteten
Nationalstrassenstrecken sowie zum Ausbau des Agglomerationsverkehrs
vorlegen. Dabei wird nicht der Baubeginn, sondern die öffentliche
Auflage terminiert. Für die Beseitigung der Engpässe in den
Agglomerationen soll die Bundesverfassung im Rahmen des Neuen
Finanzausgleichs mit einer Kompetenznorm ergänzt werden, die dem Bund
eine Unterstützung der Kantone und Agglomerationsgemeinden erlaubt.
Massnahmen im Agglomerationsverkehr
Der Bundesrat teilt die breit abgestützte Meinung der
Expertenkommission Bieri, wonach sich der Bund in den grossen
städtischen Ballungen, wo 70% der Bevölkerung wohnen, in Zukunft
stärker engagieren soll. Dennoch soll der Agglomerationsverkehr
weiterhin primär die Aufgabe der Kantone und Gemeinden sein. Der
Bundesrat hat neben dem Einbezug des Agglomerationsverkehrs in den
Gegenvorschlag zur "Avanti-Initiative" folgendes entschieden.
  • Für die dringendsten Investitionsbedürfnisse sollen die Mittel für die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) ab 2002 von jährlich rund 130 Millionen Franken um 40 Millionen Franken aufgestockt werden. Dadurch können zusätzliche Projekte im Regional- und Ortsverkehr finanziert werden.
  • Weiter soll der öffentliche Agglomerationsverkehr bei Bahn 2000 2. Etappe, bei der Leistungsvereinbarung 2003-06 mit den SBB sowie bei der Ablösung des 8. Rahmenkredit für die KTU bei der Bahnreform berücksichtigt werden.

Kontakt:

Hugo Schittenhelm, Informationschef UVEK, Tel. +41 31 322 55 48
Michael Gehrken, Informationsbeauftragter ASTRA,
Tel. +41 31 324 14 91
Christian Küng, Chef Abteilung Verkehrskoordination ARE,
Tel. +41 31 322 55 68

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Beilagen:
2 Belastungskarten Schweiz

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