Beitritt zum Regionalen Schulabkommen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. August beschlossen, der Vereinbarung vom 1. März 2001 über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) beizutreten.
Das Regionale Schulabkommen erstreckt sich auf die Ostschweiz und Zürich und auf das Fürstentum Liechtenstein. Es regelt den Zugang zu ausserkantonalen Schulen, die Leistung von Schulbeiträgen durch den Wohnsitzort, die Gleichstellung von Auszubildenden aus dem Vertragsgebiet und die Abwicklung von Zahlungen. Geregelt wird der Zugang zu Schulen auf der Sekundarstufe II, soweit nicht besondere bilaterale Vereinbarungen bestehen.
Im Anhang zum Regionalen Schulabkommen können Schulanbieter Schulen bezeichnen, die sie der Vereinbarung unterstellen möchten, und Schulnachfrager können angeben, ob sie davon Gebrauch machen möchten. Dadurch ergibt sich eine maximale Freiheit sowohl für den Schulanbieter wie für den Schulnachfrager. Das Regionale Schulabkommen ermöglicht es, Schulen nachfrage- oder angebotsseitig zu platzieren und damit einem grösseren Gebiet zugänglich zu machen.
Kontakt:
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Ressort: Bildung/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Schulamt (+423/236 67 51)
Nr. 366