Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundesrat will Optionen für Post und Swisscom offen halten
Bern (ots)
Der Bundesrat will möglichst viele Optionen zur Stärkung von Post und Swisscom offen halten. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post/Swisscom sowie wegen der unterschiedlichen Marktentwicklungen will er die beiden Geschäfte aber künftig getrennt behandeln. Die Post soll ihre Finanzdienstleistungen im Rahmen des geltenden Rechts ausbauen und Kooperationen mit Banken eingehen können. Auf eine Postbank wird verzichtet, hingegen soll die Kapitalbasis des Unternehmens gestärkt werden. Der Bundesrat legt im kommenden Frühjahr eine Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens vor. Über das Vorgehen bei der Flexibilisierung der Bundesmehrheit an der Swisscom wird das UVEK nach neuen Abklärungen im nächsten Jahr Bericht erstatten.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Gesamtpaket "Post/Swisscom AG" zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Der Konsultationsentwurf sah für die Post die Möglichkeit vor, selbständig Kredite anzubieten und eine eigenständige Postbank zu gründen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, das Mehrheitserfordernis des Bundes an der Swisscom zu flexibilisieren.
Die politische Verknüpfung der beiden Vorlagen stiess auf einhellige Ablehnung. Die beiden Geschäfte hätten nichts miteinander zu tun und müssten daher getrennt behandelt werden. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die beiden Geschäfte zukünftig separat zu bearbeiten. Inhaltlich waren die beiden Lösungsvorschläge voneinander unabhängig, so dass sich auch eine zeitliche Entkoppelung nicht nachteilig auswirken wird.
Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass teilweise unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Entwicklung der schweizerischen Post im Spannungsfeld zwischen Grundversorgung und Wettbewerbsfähigkeit bestehen. Auch die in letzter Zeit eingereichten parlamentarischen Vorstösse gehen in sehr verschiedene Richtungen. Einerseits werden neue Leistungsaufträge, Vorgaben zur Poststellendichte und Abgeltungen verlangt, andererseits eine forcierte Liberalisierung des Postmarktes und die Totalrevision des Postgesetzes (Schaffung eines Postmarktgesetzes). Der Bundesrat möchte sämtliche Anliegen im Rahmen einer Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens behandeln und dem Parlament entsprechende Anträge stellen. Die Gesamtschau wird die folgenden Fragen behandeln:
- Zeitpunkt und Umfang weiterer Öffnungen des Postmarktes - Definition der Grundversorgung (Umfang und Inhalt sowie die Frage von Vorgaben zur Poststellendichte) - Möglichkeiten zur weiteren Finanzierung der Grundversorgung (weitere Rationalisierungen der Post; Erschliessen neuer Geschäftsfelder; Einführung eines Konzessionssystems; Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen)
Die Post kann mit Banken zusammenarbeiten
Die Gründung einer eigenständigen Postbank stösst auf klare Ablehnung. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer war der Ansicht, die Post dürfe nicht selbständig Kredite anbieten. Die Post soll ihr Angebot stattdessen im Rahmen von Kooperationen mit Banken ausbauen. Der Bundesrat verfolgt daher die entsprechende Verfassungsvorlage nicht weiter. Die Post wird demzufolge Möglichkeiten zur Kooperation mit Banken prüfen, um die Kunden zu halten und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Rekapitalisierung der Post
Die vorgeschlagene Rekapitalisierung der Post blieb in der Vernehmlassung mit Ausnahme der Eigenkapitalausstattung einer eigenständigen Postbank weitgehend unbestritten. Der Bundesrat wird daher bis zum kommenden Frühjahr eine entsprechende Botschaft zur Revision des Postorganisationsgesetzes ausarbeiten, damit das Dotationskapital der Post für die Anwendung der FER 16 Regel (.... ) und zur Finanzierung des ausgewiesenen Investitionsbedarfs der Post erhöht werden kann. Gleichzeitig soll eine Rechtsgrundlage zur Übernahme des Fehlbetrages der Pensionskasse für die besonderen Dienstverhältnisse der Post geschaffen werden.
Swisscom: Lagebeurteilung bis zum kommenden Sommer
Die Lagebeurteilung zeigt, dass der zeitliche Handlungsdruck aufgrund der Situation in den Telekommunikations- und Finanzmärkten nachgelassen hat. So wurde beim Start des politischen Prozesses noch erwartet, dass die Konsolidierung in der Telekommunikation sehr rasch vorangehen werde. Inzwischen ist in der internationalen Telecom-Branche eine gewisse Ernüchterung eingekehrt. Dazu kommt, dass die Vernehmlassungsvorlage unter den heutigen Bedingungen weder beim Parlament noch später beim Volk Zustimmung finden würde. Dennoch wäre es im Interesse der Werterhaltung und mit Blick auf die offensichtliche Verunsicherung der Anleger falsch, sich mit einem vorzeitigen Entscheid jetzt Optionen zu verbauen. Der Bundesrat wird deshalb weitere Abklärungen durchführen lassen. Er wird bis spätestens im kommenden Sommer über das weitere Vorgehen bezüglich einer allfälligen Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die Swisscom befinden.
Kontakt:
Hans Werder, Generalsekretär UVEK, Tel. +41 31 322 55 06
Peter Siegenthaler, Direktor Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 05