Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Wer trägt welche Kosten rund um Altlasten: Gesetzgebung soll revidiert werden
Bern (ots)
Grundsätzlich besteht ein Bedarf für eine Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Altlasten und zwar was die Übernahme der Kosten betrifft: Dies hat die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf einer Nationalratskommission ergeben. Einzelne Vorschläge sind allerdings umstritten oder werden als zu weitgehend erachtet. Mehrheitlich abgelehnt wird die Einführung einer beschränkten Solidarhaftung unter den Verursachern. Die meisten Kantone wenden sich zudem gegen Änderungen, von welchen sie zusätzliche Kosten oder Aufgaben befürchten.
Der Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes betrifft die Fragen, wer die Kosten rund um die Bearbeitung von Altlasten zu tragen hat und für welche Massnahmen der Bund an die Kantone Zahlungen leistet. Er basiert auf der parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Peter Baumberger; diese wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrates (UREK-N) ergänzt und im Herbst 2001 in eine breite Vernehmlassung geschickt. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat die Ergebnisse nun ausgewertet und die Resultate in einem Bericht zuhanden der Kommission zusammengefasst.
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigt, dass die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision kaum bestritten ist. Kein Änderungsvorschlag wird von einer grossen Mehrheit abgelehnt. Nahezu einstimmig begrüssen die Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorschlag, die bisherigen Bestimmungen betreffend Verteilung von Kosten für die Sanierung auszuweiten und zwar auf die gesamte Altlastenbearbeitung; damit würden z.B. auch Untersuchungen abgedeckt, die in keine Sanierung münden. Ebenso ist unbestritten: Die Abgeltungen durch den Bund sollen nicht nur bei Sanierungen selbst geleistet werden, sondern auch bei Untersuchungs- oder Überwachungsmassnahmen. Abgelehnt - wenn auch eher knapp - wird hingegen die Einführung einer beschränkten Solidarhaftung unter den Verursachern; diese würde beispielsweise dazu führen, dass ein Grundeigentümer teilweise Sanierungskosten tragen müsste, die ein früherer Verursacher heute nicht zahlen kann.
Bei anderen Gesetzesartikeln ergibt sich teilweise ein kontroverses Bild. So befürworten die politischen Parteien und die Wirtschaftsverbände sämtliche übrigen Änderungen meist deutlich, die Kantone hingegen lehnen einige der neuen Vorschriften teils klar ab. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung des Verursacherprinzips auf die Entsorgung von verschmutztem Aushub. Ebenso sind sie gegen den Vorschlag, die Behörden neu zu verpflichten, bei klaren Fällen zu entscheiden über private vertragliche Ansprüche zwischen beteiligten Verursachern von Altlasten, z.B. im Fall von Grundstücksverträgen.
Die eigentliche Initiative Baumberger schliesslich wird von den Parteien, der Wirtschaft und den zwei grossen Kantonen Bern und Zürich klar begrüsst, von den übrigen Kantonen jedoch abgelehnt. Sie sprechen sich damit gegen die teilweise Übernahme von Untersuchungskosten im Fall von Standorten aus, die in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen worden sind, sich aber entgegen der ursprünglichen Annahme später als nicht belastet erweisen. Schliesslich wünschen eine Reihe von Kantonen Ergänzungen, insbesondere eine umfassende Lösung für Abgeltungen des Bundes an die Sanierung von Schiessanlagen.
Die Subkommission Altlasten der UREK-N wird den Revisionsentwurf nun aufgrund der Vernehmlassungsresultate in einzelnen Punkten überarbeiten. Er wird dann von der Gesamtkommission dem Nationalrat unterbreitet werden.
Kontakt:
UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst
Pierre Jeanneret
Sekretär Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK
Tel. +41/31/322'97'34
Der Gesetzesentwurf und der erläuternde Bericht sind auf der
WebSite des Parlamentes zugänglich:
http://www.parlament.ch/poly/Framesets/D/Frame-D.htm