Bericht zur Qualifikation der Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute einen Bericht verabschiedet, der sich mit der einheitlichen Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht befasst. Im Bericht wird empfohlen, in den massgebenden Rechtserlassen auf eine einheitliche Definition der Erwerbstätigkeit zu verzichten, da sich die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien nur geringfügig unterscheiden. Als sichtbarste Verbesserungsmassnahme regt der Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle an. Dadurch sollen aufwendige und zeitraubende Rechtsmittelverfahren vermieden werden.
Auslöser für den Bericht war eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), welche verlangt hatte, die einheitliche Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht sicher zu stellen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe kommt nun im Bericht zum Schluss, dass die Gerichts- und Verwaltungsbehörden zur Qualifikation einer Erwerbstätigkeit den Zielsetzungen dreier Rechtsgebiete Rechnung tragen müssen: dem Sozialversicherungsrecht, dem Steuerrecht und dem Obligationenrecht. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe unterscheiden sich die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit nur geringfügig. Daher sei in den massgebenden Rechtserlassen auf eine einheitliche Legaldefinition zu verzichten.
Laut den Ergebnissen des Berichts ist es angezeigt, bereits bestehende Qualifikationsmerkmale durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis in möglichst allen Fällen einheitlich umzusetzen. Die Behörden sollten hierüber zunächst einen Meinungsaustausch pflegen und die Differenzen so weit als möglich beseitigen. Weiter sei die Schaffung einer Ombudsstelle ins Auge zu fassen. Dadurch könnten aufwendige und zeitraubende Rechtsmittelverfahren vermieden werden. Schliesslich lasse sich auch auf höchstrichterlicher Ebene eine Verbesserung erzielen: Mittels entsprechender Zuteilung der Rechtsmaterien auf die einzelnen Abteilungen des Bundesgerichts könne eine möglichst einheitliche Behandlung zusammenhängender Problemkreise herbeigeführt werden. Laut Arbeitsgruppe erweist sich in der Praxis nämlich vor allem der Umstand als nachteilig, dass Steuerrecht, Sozialversicherungsabgaberecht und Arbeitsvertragsrecht letztinstanzlich von jeweils verschiedenen Abteilungen des Bundesgerichts beurteilt würden.
Kontakt:
Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41 31 325 77 40;
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, 3003 Bern,
Tel. +41 31 322 60 33, Fax +41 31 323 38 52,
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: www.efd.admin.ch