Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
UVEK: Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel
Bern (ots)
Medienmitteilung
Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel
Der Flughafen Zürich kann im Falle einer wirtschaftlichen Notlage nicht auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen. In seiner Antwort auf zwei Einfache Anfragen aus dem Nationalrat und in einem entsprechenden Brief an den Zürcher Regierungsrat schreibt der Bundesrat, dass es Sache des Kantons Zürich wäre, zu helfen. Gleichzeitig sprach sich die Landesregierung nach umfassenden Abklärungen gegen die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 80 Millionen Franken an den Flughafen Basel-Mulhouse aus.
In Einfachen Anfragen wollten die Nationalrätinnen Jacqueline Fehr (SP/ZH) und Ruth Genner (Grüne/ZH) vom Bundesrat wissen, ob die Eidgenossenschaft im Falle einer wirtschaftlichen Krisenlage dem Flughafen Zürich finanziell unterstützen würde. Weiter wurde die Landesregierung um ihre Meinung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Flughafens gebeten.
Der Bundesrat nahm gestützt auf die Beurteilung des Zürcher Regierungsrats davon Kenntnis, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Flughafens Zürich bis auf weiteres gesichert ist. Dennoch ist nicht auszuschliessen, dass die Betreibergesellschaft durch eine längerfristige ungünstige Entwicklung des Luftverkehrs in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Trotzdem ist der Bundesrat der Meinung, dass in einem solchen Fall eine finanzielle Unterstützung des Flughafens durch den Bund nicht in Frage kommen kann. Dies hat er bereits in der Botschaft zum finanziellen Engagement zugunsten der Fluggesellschaft Swiss im Spätherbst 2001 klar zum Ausdruck gebracht. Nebst dem Flughafen selber sei es Sache des Kantons Zürich als Mehrheitsaktionär, beim Erkennen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Flughafens dafür zu sorgen, dass rechtzeitig Massnahmen ergriffen würden.
An seiner heutigen Sitzung fällte der Bundesrat auch einen Entscheid zu einem Darlehensgesuch des Flughafens Basel-Mulhouse. Gegen ein solches Darlehen sprechen zum einen grundsätzliche rechtliche Argumente. So verbietet das Subventionsgesetz Finanzhilfen in Fällen, in denen die Bauarbeiten bereits vor der definitiven Zusage von Geldern in Angriff genommen worden sind. Zudem ist für den Bundesrat nicht ausgeschlossen, dass die Gewährung eines Darlehens an den Flughafen Basel-Mulhouse ähnliche Begehren der Flughäfen Zürich oder Genf nach sich ziehen könnte. Mit Blick auf die düsteren Aussichten bei den Bundesfinanzen schliesslich sieht die Landesregierung derzeit keinen Spielraum, um solchen Anliegen - selbst wenn keine rechtlichen Aspekte im Weg stünden - entsprechen zu können.
Bern, 7. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
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