Bundesverwaltung: Erfolgreiche Umstellung auf Arbeitsverträge
Bern (ots) Seit Herbst 2001 sind mit dem bisherigen Bundespersonal über 32'400 schriftliche Arbeitsverträge abgeschlossen worden. Das entspricht rund 98 Prozent des betroffenen Personals. Die Vertragsabschlüsse wurden nötig, weil seit dem 1. Januar 2002 die einseitige Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten durch den Arbeitgeber Bund definitiv ausgedient hat. Der Übergang in das neue Recht verlief weitgehend reibungslos.
Am 1. Januar 2002 ist in der Bundesverwaltung das neue Bundespersonalgesetz (BPG) in Kraft getreten und hat das Beamtengesetz aus dem Jahr 1927 abgelöst. Eine der Neuerungen des BPG ist die Ablösung des bisherigen Beamtenstatus (Wahl auf vier Jahre) durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung. Die Anstellung wird durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag begründet und ist in der Regel unbefristet. Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, der Arbeitgeber aber nur aus Gründen, die das Gesetz abschliessend aufzählt.
Im Juli 2001 legte der Bundesrat in einer Verordnung fest, wie der Wechsel des bisherigen Bundespersonals vom alten in das neue Recht erfolgen sollte. Im Einzelnen gestaltete sich der Übergang für die insgesamt gut 33'000 betroffenen Personen in den sieben Departementen und der Bundeskanzlei wie folgt:
- Mit über 32'400 Angehörigen des bisherigen Bundespersonals wurde ein Arbeitsvertrag nach dem BPG geschlossen.
- Nicht ganz 400 Personen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das bisherige Dienstverhältnis für eine beschränkte Zeit weiterzuführen (in der Regel bis längstens Ende September 2002).
- Für etwas über 300 Angehörige des bisherigen Bundespersonals gelten Sonderregelungen. Zu dieser Kategorie gehören insbesondere die Angestellten, die auch unter dem neuen Recht auf Amtsdauer gewählt werden (Richterinnen und Richter der Rekurskommissionen, Bundesanwaltschaft).
- In 8 Fällen, in denen trotz einer zumutbaren Offerte des Arbeitgebers keine Einigung über einen Arbeitsvertrag nach BPG zu Stande kam und auch eine andere einvernehmliche Lösung nicht möglich war, hat der Bund im März 2002 die Kündigung ausgesprochen. Gegen keine dieser Kündigungen ist Beschwerde erhoben worden.
Für die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten der Bundesverwaltung verlief der Übergang in das neue Recht ohne Schwierigkeiten. Rund 98 Prozent des betroffenen Personals haben einen Arbeitsvertrag nach BPG unterschrieben. Dies lässt darauf schliessen, dass der Vertragsgedanke in der Bundesverwaltung kaum auf Widerstand stösst. Mit dem neuen Personalrecht besteht nun eine solide Grundlage für die Verwirklichung von weiteren Neuerungen im Personalmanagement der Bundesverwaltung.
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