Gesetz über die Stabsstelle FIU
Vaduz (ots)
Die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Stabsstelle FIU (Financial Intelligence Unit) und die begleitende Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wurde im Landtag in erster Lesung beraten. Zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hat die Regierung in einem ergänzenden Bericht zuhanden des Landtags Stellung genommen.
Grundsätzlich tauscht die Stabsstelle FIU nur Informationen mit ausländischen FIU's aus, die Mitglieder der Egmont-Gruppe sind. Die Egmont-Gruppe ist der weltweite Zusammenschluss nationaler Financial Intelligence Units und umfasst derzeit 58 nationale FIU's. Die anfragende FIU darf die von der liechtensteinischen FIU mitgeteilten Informationen einzig zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Vortaten der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität verwenden. Die Bedingungen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden werden in den abzuschliessenden Memoranden of Understanding festgehalten.
Ebenso können von der Stabsstelle FIU Informationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ausgetauscht werden. Terroristische Organisationen gelten als kriminelle Organisationen im Sinne von § 278a des Strafgesetzbuches und damit als spezifische Form der organisierten Kriminalität. Wenn anlässlich der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder aufgrund der Art und Umstände einer Transaktion Verdachtsmomente vorliegen, dass ein Zusammenhang mit der Finanzierung von Terrorismus bestehen könnte und die Verdachtsmomente durch Abklärungen nicht beseitigt werden können, haben dem Sorgfaltspflichtgesetz unterstehende Personen der Stabsstelle FIU eine Mitteilung zu machen.
Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle FIU Tel. +423/236'61'25
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl) Tel. +423/236'67'22 Fax +423/236'64'60 Internet: www.presseamt.li Nr. 74 2002/513-7400