EU-Zinsenbesteuerung: Expertengespräch
Bern (ots)
Informelle Erläuterungen des EU-Richtlinienentwurfs zur Zinsenbesteuerung standen heute im Zentrum eines Treffens zwischen Vertretern der schweizerischen Bundesverwaltung und der für Steuerfragen zuständigen Generaldirektion bei der EU-Kommission. Gegenstand der Gespräche in Brüssel waren ausschliesslich technische Fragen, es wurden keine Entscheide getroffen.
Im Juni 2000 hatte sich der Ministerrat der EU in Santa Maria de Feira (Portugal) für die Ausarbeitung einer Richtlinie über die Zinsenbesteuerung auf der Basis eines automatischen Meldeverfahrens zwischen den Mitgliedstaaten ausgesprochen. Bereits damals wurde vorgesehen, mit sechs Drittstaaten - darunter die USA, die Schweiz und Monaco - Verhandlungen über gleichwertige Massnahmen anzustreben. Ein konkreter Entwurf für diese Richtlinie wurde mittlerweile vorgelegt und am 19. September zwischen Experten des Bundes und der EU-Kommission erörtert. Im Vordergrund stand das bessere Verständnis von steuertechnischen Aspekten.
Ein erstes technisches Gespräch zwischen der Schweiz und der EU auf Expertenebene hatte am 11. April 2001 in Bern stattgefunden. Am 23. Mai traf sich Bundesrat Kaspar Villiger mit EU-Kommissar Frits Bolkestein und Staatssekretär Ljung, ebenfalls in Bern. Villiger bekräftigte damals die Haltung der Schweiz, unter gewissen Bedingungen zur Lösung des EU-Anliegens Hand zu bieten, wonach eine neue EU-Zinsenbesteuerung nicht über gewisse Drittstaaten unterlaufen werden solle. Für die Schweiz kommt ein Lösungsansatz auf der Basis eines Steuerrückbehalts im Rahmen des bestehenden Rechts- und Steuersystems in Frage; ein automatisches Meldeverfahren hingegen steht weder während noch nach einer Uebergangszeit zur Diskussion. Ein drittes technisches Gespräch soll im Oktober in Bern stattfinden.
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Christoph Schelling,
Eidg. Steuerverwaltung,
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