Eidg. Finanz Departement (EFD)
Umsetzung Bundespersonalgesetz: Sozialpartner des Bundes einig
Bern (ots)
Die Verhandlungen über die Ausführungsbestimmungen zum Bundespersonalgesetz sind erfolgreich abgeschlossen worden. Anfang April haben sich die Sozialpartner der Bundesverwaltung in allen Belangen geeinigt. Somit steht der Verabschiedung durch den Bundesrat nichts mehr im Weg.
Am 26. November hat das Schweizer Stimmvolk das neue Bundespersonalgesetz (BPG) angenommen. Unmittelbar nach der Volksabstimmung haben die Sozialpartner die Verhandlungen über die Ausführungsbestimmungen des BPG aufgenommen. Mit der Verabschiedung der Rahmenverordnung zum BPG durch den Bundesrat wurde bereits im Dezember letzten Jahres ein erster Teilerfolg erzielt. Der Bundesrat konnte in der Folge BPG, Rahmenverordnung und GAV für die Schweizerischen Bundesbahnen per 1. Januar 2001 in Kraft setzen.
Nun fanden die Verhandlungen über ein "Verordnungspaket" für die Bundesverwaltung ihren erfolgreichen Abschluss. Das "Paket" besteht aus Bundespersonalverordnung, Inkraftsetzungsverordnung, Ueberführungsverordnung und Datenschutzverordnung. Insbesondere die Bundespersonalverordnung ist für das Personal der Verwaltung sehr wichtig. Sie entspricht der Rege-lungsstufe der Gesamtarbeitsverträge von Post und SBB und hält die personalpolitischen Be-timmungen für die gut 30'000 Angestellten der Verwaltung fest. Nach insgesamt zwei Verhandlungsrunden und zwischenzeitlicher bundesinterner Bereinigung haben die Sozialpartner Anfang April nun in allen Punkten Konsens gefunden.
Die Verhandlungen fanden in konstruktivem Klima statt und standen unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes. Die Dachverbände des Bundespersonals (Föderativverband, trans-fair, SMPV, VKB) haben die Anliegen des Personals vertreten.
Weiteres Vorgehen
Die Verordnungen werden dem Bundesrat im Mai zur Verabschiedung unterbreitet. Im Anschluss daran ist eine Information über die wichtigsten Inhalte geplant. Das BPG und seine Ausführungsbestimmungen lösen das Beamtengesetz in der Verwaltung voraussichtlich per 1. Januar 2002 ab.
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