Eidg. Finanz Departement (EFD)
Demografieprozent für die AHV - Anpassung der Verordnung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute die Modalitäten für die Ueberweisung des Mehrwertsteuer-Prozents zur Finanzierung der AHV neu geregelt. In einer Verordnungsänderung, die rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft tritt, wird die Berechnung des zu überweisenden Ertragsanteils neu festgelegt. Die Neuberechnung ist notwendig geworden, weil am 1. Januar 2001 sämtliche Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte um 0,1 Prozentpunkte angehoben worden sind. Die Anpassung der Verordnung ist rein technischer Natur. Für den AHV-Fonds ergeben sich keine Aenderungen.
Das Parlament hatte am 20. März 1998 beschlossen, zur Sicherstellung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Sätze der Mehrwertsteuer (MWST) per 1. Januar 1999 anzuheben. Der ordentliche Steuersatz von 6,5 Prozent wurde um einen Prozentpunkt erhöht, der reduzierte Steuersatz von 2 Prozent um 0,3 Prozentpunkte und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3 Prozent um 0,5 Prozentpunkte.
Die Ueberweisungen erfolgen vierteljährlich jeweils auf das Ende des zweiten Monats des Quartals. Gemäss der vom Bundesrat erlassenen Verordnung werden 13,33 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen aus der MWST zweckgebunden für die AHV verwendet. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 7,5 Prozent entspricht ein Prozentpunkt exakt einem Anteil von 13,33 Prozent. Davon werden 83 Prozent direkt dem Ausgleichsfonds der AHV und 17 Prozent der Bundeskasse zur Finanzierung des Beitrags des Bundes an die AHV gutgeschrieben.
Infolge der per 1. Januar 2001 vorgenommenen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozentpunkte zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte muss der Wortlaut der Verordnung so geändert werden, dass der Anteil der AHV von 13,33 Prozent auf den nach Ausscheidung des Eisenbahnfinanzierungsanteils verbleibenden Mehrwertsteuereinnahmen berechnet wird. Diese Verordnungsänderung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
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