Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Die Revision des Kartellgesetzes auf Kurs Aenderung des Kartellgesetzes Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) Kenntnis genommen und die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt. Am Pfeiler der Revisionsvorlage wird festgehalten: Um die Präventivwirkung des KG zu erhöhen, sollen künftig gegen harte Kartelle und gegen den Missbrauch von Marktmacht direkt Sanktionen verfügt werden können. Um zu vermeiden, dass harte Kartelle im Wissen um die schärferen Sanktionsmöglichkeiten verstärkt im Untergrund operieren, wird als flankierende Massnahme geprüft, inwiefern mit einer "Bonusregelung" Anreize für Kooperation von Kartellmitgliedern mit den Wettbewerbsbehörden gesetzt werden können. Auf eine Neuzusammensetzung der Wettbewerbskommission wird verzichtet. Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu einer Aenderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251). Die Vernehmlassungsvorlage hatte drei Hauptziele zum Gegenstand: - Einführung direkter Sanktionen bei kartellrechtlichen Verstössen - Aenderung der Zusammensetzung der Weko (Ausschluss von Interessenvertretern) - Verzicht auf spezielle Schwellenwerte für die Meldepflicht von Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens ist kontrovers ausgefallen. Die Kantone stimmen der Aenderung des Kartellgesetzes im Grundsatz mit überwiegender Mehrheit zu; die politischen Parteien und die interessierten Organisationen hingegen äussern sich - wenn auch keineswegs einhellig - skeptisch oder ablehnend. Der Vorschlag einer Einführung direkter Sanktionen wird von weiten Kreisen als Notwendigkeit anerkannt. Es werden aber verschiedentlich Zweifel gemeldet, ob dieses Instrument mit dem Missbrauchsprinzip der Verfassungsbestimmung vereinbar ist. Der "Bonusregelung", durch die Kartellmitglieder, welche an der Beseitigung des Kartells mitwirken, von direkten Sanktionen ganz oder teilweise befreit werden könnten, wird mit grosser Skepsis begegnet; sie wird mehrheitlich als systemfremd beurteilt. Die mögliche Effizienzsteigerung der Arbeit bei der Wettbewerbskommission (Weko) durch eine Verkleinerung der Kommission würde zwar von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Der Vorschlag, die Weko nur noch aus unabhängigen Sachverständigen zusammenzusetzen, stösst allerdings fast durchwegs auf Ablehnung. Der Vorschlag, die speziellen Schwellenwerte für die Meldepflicht von Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen zu streichen, löste kein grosses Echo aus. Zahlreiche Vernehmlasser verzichteten auf eine Stellungnahme zu diesem Punkt. Wenn Stellung genommen wird, dann häufiger zustimmend als ablehnend.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, den Entwurf der Aenderung des Kartellgesetzes gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten. Dabei wird auf die Aenderung der Zusammensetzung der WEKO verzichtet. An der Einführung direkter Sanktionen und der "Bonusregelung" wird hingegen grundsätzlich festgehalten, doch sollen dazu noch weitere Abklärungen vorgenommen und Varianten geprüft werden. An der Abschaffung des speziellen Schwellenwertes für die Meldung von Medienzusammenschlüssen wird ebenfalls festgehalten.
Kontakt:
Dr. Eric Scheidegger, Generalsekretariat EVD,
Tel. +41 31 322 20 14.