Eidg. Finanz Departement (EFD)
Änderung des TIR-Zollübereinkommens
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollübereinkommens TIR (internationaler Strassentransport) zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments den Warentransport auf der Strasse.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 ist das TIR-Übereinkommen immer an die neusten internationalen Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, die solche Transporte durchführen, angepasst worden. Die heute angenommene Änderung, die rein technischer Natur ist, strebt für den Gütertransport im Rahmen von TIR-Sendungen die Zulassung von Fahrzeugen und Behältern an, die mit Gleitplanen versehen sind.
Kontakt:
Georges-Henri Bauer, Hauptabteilung Recht und Abgaben der
Oberzolldirektion (Zollbefreiung und Transite),
Tel. 031 322 67 17
Otto Felix, Hauptabteilung Recht und Abgaben der
Oberzolldirektion (Zollbefreiung und Transite), Tel. 031 322
66 19
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch