Eidg. Finanz Departement (EFD)
Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten Bankenkommission nicht zuständig
Bern (ots)
Die Zahlungsabwicklung mittels EC-Direct-Karten ist keine dem Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit, weshalb sie auch nicht von der Eidg. Bankenkommission (EBK) überwacht wird. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zu einem Postulat von Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) und beantragt die Ablehnung des Vorstosses.
Nationalrat Zisyadis hatte in seinem Postulat einen Bericht der EBK zum Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten verlangt. Der Postulant machte geltend, die Banken würden den Konsumentinnen und Konsumenten die Zahlungsbeträge sofort belasten, die Beträge aber erst einige Tage nach der Transaktion den Unternehmen gutschreiben.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die Zahlungsabwicklung mit EC-Direct-Karten keine dem Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt. Die Europay (Switzerland) AG, welche die Abwicklung der Zahlungen in der Schweiz vornehme, unterstehe deshalb nicht der Aufsicht durch die EBK. Im Weiteren sei das Vertragsverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden zivilrechtlicher Natur. Bei allfälligen Vertragsverletzungen könnten die Kunden ihre Ansprüche in einem Zivilprozess direkt durchsetzen. Die EBK schreite aufsichtsrechtlich nur bei einem nachgewiesenermassen krass missbräuchlichen Verhalten einer Bank ein. Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat das Postulat ab.
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