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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Ärgernis Rückrufe

Emmen (ots)

Der TCS weiss Rat
Rückrufe verursachen viele Umtriebe für
Automobilhersteller und Konsumenten. Der TCS zeigt die Mängel auf und
regt die Schaffung einer unabhängigen Fachstelle für Rückrufe an.
In den vergangenen 9 Monaten wurden über 60 Rückrufe verzeichnet.
Diese erfolgten vielfach aufgrund von Leserbriefen in ausländischen
Medien. Der TCS verlangt zum Schutze der Automobilisten und anderer
Verkehrsteilnehmer, dass in der Schweiz sämtliche dieser Rückrufe
bzw. Serviceaktionen publik gemacht werden.
Im Sinne einer grösseren Transparenz schlägt der TCS drei
Massnahmen vor:
Die Schaffung einer unabhängigen (amtlichen) Fachstelle, bei
welcher Käufer, Garagisten, Händler wiederholt aufgetretene, die
Fahrzeugsicherheit beeinträchtigende Mängel melden können. Dieses
Kompetenzzentrum sollte in der Lage sein, aufgrund eigener
Abklärungen die Produzenten respektive die Importeure zu
verpflichten, die Fahrzeughalter über bestimmte Mängel zu informieren
und gegebenenfalls eine Rückrufaktion in Gang zu setzen.
1. Weiter ist sicherzustellen, dass jeder Motorfahrzeughalter über
sicherheitsrelevante Warnungen und/oder Rückrufaktionen, die sein
Motorfahrzeug betreffen, umgehend und direkt ins Bild gesetzt wird.
2. Zudem sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die
Produzenten und Importeure von Motorfahrzeugen verpflichtet werden
können, öffentlich vor sicherheitsrelevanten Mängeln zu warnen oder
Rückrufaktionen durchzuführen. Dazu gehört die Beschreibung der
Mängelursache, die Auflistung der möglichen Folgen und der
notwendigen Massnahmen.
Mit der Umsetzung dieser drei Postulate sollte es nach Auffassung
des TCS möglich sein, den Konsumentschutz zu verbessern und
Autohersteller zu einer noch besseren Qualitätskontrolle anzuhalten.
Kontakt: Peter Riedwyl, Direktor TCS, +41 22 417 24 00
Die heutige Situation ist unbefriedigend, weil
  • die Importeure/Hersteller bei der Eidgenössischen Fahrzeugkontrolle (EFKO) die Halteradressen nur für Rückrufe aus Sicherheitsgründen erhalten. Der Autohalter wird anschliessend vom Importeur nicht wegen eines Sicherheitsmangels sondern nur wegen einer Serviceaktion ersucht, seine Garage aufzusuchen. Von der Veröffentlichung der verkehrsgefährdenden Sicherheitsmängel wird jedoch meistens abgesehen.
  • der Autohalter aufgefordert wird, sich beim Garagisten wegen einer meistens als harmlos dargestellten Angelegenheit zu melden. Dieser Umstand veranlasst viele Autohalter, die Garage nicht aufzusuchen, da sie wegen einer "Bagatelle" nicht auf ihr Auto verzichten möchten.
  • viele Rückrufe möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer tangieren bzw. gefährden können (z.B. Verlust der Lenkbarkeit). In solchen Fällen darf es nicht mehr dem einzelnen Importeur überlassen werden, zu entscheiden, ob mit einer Veröffentlichung der Rückrufe auch Fahrzeuge erfasst werden sollen, die als Occasion irgendwo auf Halde stehen.
  • heute bei der Beurteilung eines Schaden- und Reparaturfalls selten nachgewiesen werden kann, ob (Folge-)Kosten und viel Ärger hätten vermieden werden können, wenn die Rückrufaktion lückenlos erfolgt wäre.
  • die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle EFKO aufgrund von den die Sicherheit beeinträchtigenden Mängeln ausgelöste Rückrufe nicht an Dritte weitergibt, weil aus Datenschutzgründen der Name des Importeurs geschützt wird. Der Datenschutzbeauftragte schrieb dem TCS u.a.: "Da die EFKO die Rückrufaktionen der Generalimporteure unterstützt, wenn durch auftretende Mängel die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen mit Gefährdung von Verkehrsteilnehmern auftreten können, bleibt die Sicherheit gewahrt". Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (analog dem EFKO in der Schweiz) informierte den TCS, dass bei Rückrufen nicht alle Fahrzeuge erfasst werden, auch wenn bei einem verkehrsgefährdenden Mangel pro Rückrufaktion bis zu 6 Briefe verschickt werden und die Aktion jeweils nach 12 und 18 Monaten wiederholt wird.
Informationen zum Thema Rückruf
Beim TCS kann eine von Rechtsanwalt Dr. M. Käslin, Luzern,
verfasste Kurzdarstellung der Rechtslage betreffend Produkterückruf
im schweizerischen Motorfahrzeughandel bezogen werden.  Tus@tcs.ch.
Fax +41 41 267 18 12
"Rückrufen von Personenwagen" Zusammenstellung aller dem TCS
bekannten Rückrufe, 20 Seiten Doctech 3160,   Tus@tcs.ch. Fax: 041 267
18 12
Beim Autokauf entscheidet sich, auf welche Karte man setzen will!
Der Ratgeber "Zuverlässigkeit" des TCS zeigt klar auf , von welchen
Modellen ein "problemloses" Autoleben" zu erwarten ist und wo eine
höhere Reparaturanfälligkeit besteht.
Bezugsquelle: TCS-Geschäftsstellen.

Kontakt:

Peter Riedwyl, Direktor TCS, +41 22 417 24 00

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