Eidg. Finanz Departement (EFD)
Geldwäscherei-Kontrollstelle: Einvernehmlicher Führungswechsel
Bern (ots)
Kompetent ausgestalteter Uebergang zu neuer Führungsstruktur
Personelle und strukturelle Veränderungen im Bereich der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei: Abteilungsleiter Niklaus Huber hat die Kündigung eingereicht. Um Kontinuität zu ermöglichen, erklärte sich Huber bereit, dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung mit seinem Fachwissen für Beratungsdienstleistungen im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung weiter zur Verfügung zu stehen, seine Funktionen in der Kontrollstelle gibt er jedoch bereits jetzt ab. Als interimistischer Leiter wurde der frühere Präsident des Zürcher Handelsgerichts, der 62jährige Armand Meyer, eingesetzt. Er wird dabei in Rechts- und Organisationsfragen von ausgewiesenen Spezialisten unterstützt. Somit ist sichergestellt, dass entscheidreife Pendenzen abgebaut und die Führungsstruktur neu gestaltet werden können. Meyer übt diese Funktion als Beauftragter von Departementschef Kaspar Villiger aus. Der Chefposten soll ausgeschrieben und baldmöglichst besetzt werden.
Der Aufbau von Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Selbstregulierung der Branche war nebst erfolgreicher und international modellhafter Arbeit erwartungsgemäss auch mit Anlaufschwierigkeiten verbunden. Trotz Einigkeit in den zentralen Fragen der konsequenten Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Notwendigkeit eines konkreten Massnahmenplans, entstanden beim Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, und beim Abteilungsleiter, Niklaus Huber, zusehends unterschiedliche Auffassungen über Rolle und Führungsschwerpunkte des Kontrollstellenleiters. Dies erschwerte für beide Seiten die Perspektiven für eine langfristige Zusammenarbeit. Bei Huber kam dazu, dass die zunehmend öffentliche Exposition seiner heutigen Funktion eine Erschwerung für spätere Tätigkeiten als Anwalt oder in der Privatwirtschaft darstellt. Diese Gründe veranlassten Huber zu seiner Kündigung. Damit kommt es zum Wechsel an der Spitze der Kontrollstelle. Um Kontinuität zu ermöglichen, erklärte sich Huber bereit, dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung mit seinem Fachwissen für Beratungsdienstleistungen im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung weiter zur Verfügung zu stehen, seine Funktionen in der Kontrollstelle gibt er jedoch bereits jetzt ab. Siegenthaler nahm dieses Beratungsangebot an. Auch nach dem personellen Wechsel geht die kontinuierliche Verstärkung der Kernfunktionen der Kontrollstelle weiter. Im Willen, das GwG zielstrebig und glaubhaft umzusetzen, plant EFV-Direktor Peter Siegenthaler nebst der raschen Neubesetzung des Chefpostens auch eine Erneuerung der Leitungsstrukturen. Siegenthalers klarer Wille zur Umsetzung des Gesetzesauftrags, der Einsatz der interimistischen Führungscrew und die Pläne zur Erneuerung der Leitungsstrukturen werden von Bundesrat Kaspar Villiger ausdrücklich unterstützt.
Rollenteilung von Justiz und Aufsicht in der Geldwäschereibekämpfung
Die Umsetzung des GwG fällt in die Kompetenz verschiedener Instanzen: Für die Strafverfolgung von Geldwäscherei-Delikten sind einzig die Organe der Justiz zuständig. Bezüglich der Beaufsichtigung des Finanzsektors teilen sich die Eidg. Bankenkommission (Bankensektor), das Bundesamt für Privatversicherungen (Assekuranz), die Spielbankenkommission (Casinos) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (übrige Finanzintermediäre) in die Aufgabenbereiche Regulierung, Kontrolle und Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Strafverfolgung und Prävention spielen im Schweizer Dispositiv zur effizienten Bekämpfung der Geldwäscherei und zur Qualitätssicherung des Finanzsektors eine gleichermassen wichtige Rolle.
Kompetent abgesicherter Uebergang - Geschäftsleitung wird aufgebaut
Bis zum Amtsantritt des neuen Kontrollstellenleiters übernimmt Armand Meyer, früherer Oberrichter und Präsident des Zürcher Handelsgerichts, die interimistische Leitung der Kontrollstelle. Meyer erfüllte verschiedentlich Mandate des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (Wahlbeobachtung, Menschenrechte) und ist Mitglied der SP Schweiz. Die Funktion als interimistischer Leiter der Kontrollstelle übt Meyer als Beauftragter von Bundesrat Kaspar Villiger aus, ebenso die Begleitung des neu zu wählenden Kontrollstellenleiters während der Umgestaltungsphase. Meyer wird gleichzeitig in den Beirat aufgenommen. In juristischen Fachfragen sowie bezüglich Ausbildung neuer Mitarbeiter wird Armand Meyer auf Mandatsbasis von einem aussenstehenden Rechtskonsulenten mit ausgewiesenem Fachwissen auf den Gebieten der Geldwäschereiprävention und Finanzmarktaufsicht, Fürsprecher Michael Kunz unterstützt. Kunz ist zur Zeit im Sekretariat der Eidg. Bankenkommission mit Spezialaufgaben im Bereich E-Banking betraut und war zuvor als a.o. besonderer Untersuchungsrichter für den Kanton Bern mit dem Fall von Werner K. Rey / Omni Holding befasst. Für die Reorganisation sowie für das Projektmanagement steht dem interimistischen und dem neu zu wählenden Kontrollstellenleiter bis auf weiteres ein Referent aus dem persönlichen Stab des Departementschefs, Roland Favre, zur Verfügung.
Mit diesen Massnahmen sind die Voraussetzungen für die Bearbeitung pendenter Entscheide kompetent erfüllt und die notwendige Unterstützung für den Aufbau der neuen Struktur sichergestellt. Diese sieht die Bildung zusätzlicher Fachbereiche sowie eine unter dem Vorsitz des Abteilungschefs stehende Geschäftsleitung vor. Ziel ist, dass die interimistische und die definitive Führung eine von Departement, Finanzverwaltung und Kontrollstelle gemeinsam getragene Strategie zur kurz- und langfristigen GwG-Umsetzung entwickeln und realisieren. Nur so sind die Voraussetzungen für ein professionelles Aufsichts- und Kontrollmanagement auf sachlicher Grundlage erfüllt.
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