Eidg. Finanz Departement (EFD)
Inkraftsetzung des PUBLICA-Anlagereglements auf den 1. August 2001
Bern (ots)
Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA tritt auf den 1. August 2001 in Kraft. Dies hat der Bundesrat heute anstelle der noch nicht ernannten Kassenkommission beschlossen.
Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA basiert auf der im Mai 1999 durch den Bundesrat festgelegten Anlagestrategie "PKB 1999" und enthält Bestimmungen über die Anlagevorschriften und die Kompetenzverteilung zwischen den Organisationseinheiten. Das Reglement ermöglicht auch den direkten Immobilienerwerb.
Der Bundesrat hat das Anlagereglement anstelle der Kassenkommission erlassen, deren Ernennung erst für den Spätherbst 2001 vorgesehen ist. Bis zur endgültigen Kompetenzübertragung an dieses paritätische Organ hat der Bundesrat die Zuständigkeit für die Immobilienanlagen sowie für den Abschluss und die Kündigung von Anschlussverträgen mit Organisationen, die dem Bund besonders nahe stehen, an PUBLICA übertragen.
PUBLICA soll im Laufe des nächsten Jahres operativ werden. Der gestaffelte Uebertritt der Versicherten aus der heutigen Pensionskasse des Bundes wird voraussichtlich Ende 2002 abgeschlossen sein.
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