Eidg. Finanz Departement (EFD)
Bericht der Arbeitsgruppe STANDORTSTUDIE abgeliefert
Bern (ots)
Die im Auftrag des Vorstehers des EFD vom Direktor der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) im August 2000 eingesetzte Arbeitsgruppe "Standortstudie" hat ihren Bericht mit dem Titel "Steuern als Standortfaktor: Reformbedarf für die Schweiz?" abgeliefert. Gestützt auf einen internationalen Vergleich der volkswirtschaftlichen Leistung und der Steuerbelastung stellt die Arbeitsgruppe fest, welchen grundlegenden Anforderungen ein wettbewerbsfähiges Steuersystem genügen muss, und schlägt - nach rein fachlichen Prioritäten abgestufte- Massnahmen zur Verbesserung des Standorts Schweiz vor. Die auftragsgemäss konsequent am volkswirtschaftlichen Erfolg orientierte Sicht des Berichts liefert wertvolle Entscheidungshilfen. Das Steuersystem hat indessen auch andere Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die Steuergerechtigkeit und die finanzpolitische Verkraftbarkeit allfälliger Massnahmen. Die Herstellung dieses Gleichgewichts ist Aufgabe der politischen Gesamtwürdigung. EFD und ESTV nehmen deshalb zu den einzelnen Vorschlägen im Bericht zum jetzigen Zeitpunkt materiell nicht Stellung.
Der internationale Steuerwettbewerb verschärft sich. Das Eidg. Finanzdepartement und die Eidg. Steuerverwaltung verfolgen die Lage aufmerksam. Um einen Gesamtüberblick über die steuerliche Standortqualität der Schweiz zu gewinnen, ist Ende August 2000 im Auftrag des Departementschefs vom Direktor der Eidg. Steuerverwaltung eine gemischte Arbeitsgruppe "Standortstudie" eingesetzt worden. Die zehnköpfige Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung selbst, kantonaler Steuerverwaltungen und des Staatssekretariats für Wirtschaft.
Die Arbeitsgruppe erhielt den Auftrag, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems Schweiz umfassend zu prüfen, wobei als Beurteilungskriterium der volkswirtschaftliche Erfolg, im Wesentlichen mit den Schlüsselgrössen Wachstum und Beschäftigung definiert, dienen sollte. Die Arbeitsgruppe hatte weiter zu untersuchen, welche Erwartungen die Investoren haben und welchen steuerlichen Erfolgsfaktoren besondere Bedeutung im internationalen Standortwettbewerb zukommt. Schliesslich hatte sie zu evaluieren, bei welchen steuerlichen Erfolgsfaktoren die Schweiz stark und bei welchen sie hingegen eher schwach abschneidet. Die Ergebnisse ihrer Analysen sollte die Arbeitsgruppe in eine Prioritätenliste steuerlicher Massnahmen im Interesse eines wettbewerbsfähigen Standorts Schweiz einfliessen lassen.
Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich zunächst im Rahmen eines internationalen Vergleichs mit den als Hauptkonkurrenten zu bezeichnenden europäischen Länder auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisse und die Entwicklung massgeblicher Kennzahlen der Steuerbelastung. Aufgrund ihrer Beobachtungen und der im In- und Ausland gemachten Erfahrungen stellte sie anschliessend fest, welchen grundlegenden Anforderungen ein wettbewerbsfähiges Steuersystem genügen muss. Die bei diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse dienten der Arbeitsgruppe dann als Beurteilungsmassstab bei der darauffolgenden Diskussion über den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Vielzahl möglicher steuerlicher Massnahmen. Das Spektrum erstreckte sich dabei auf so unterschiedliche Themen wie etwa die wirtschaftliche Doppelbelastung auf ausgeschütteten Gewinnen, den administrativen Aufwand der Steuerzahler, die Erbschaftssteuer oder die steuerlichen Probleme rund um die internationalen Als Ergebnis ihrer Arbeiten stellte die Arbeitsgruppe schliesslich eine Liste der steuerlichen Prioritäten aus Standortsicht vor, mit der Zuordnung von insgesamt 27 Massnahmen in 5 Prioritätenkategorien.
Vorschläge der Arbeitsgruppe
In die Kategorie mit der höchsten Priorität gehören die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems. Aus Sicht der Arbeitsgruppe sind dies einerseits
- ein Massnahmenpaket "Unternehmensbesteuerung / Investoren", mit folgenden Elementen:
- die steuerliche Behandlung von Beteiligungen natürlicher Personen nach den Regeln des Geschäftsvermögens
- die gleichmässige (und niedrigere) Besteuerung von Dividenden auf Beteiligungen und Gewinnen auf Beteiligungsveräusserungen
- das Fallenlassen von Sperrfristen für Beteiligungsveräusserungen
- die Aufhebung (oder allmähliche Senkung) der kantonalen Kapitalsteuer der juristischen Personen
- die Aufhebung oder Milderung der kantonalen Vermögenssteuer der natürlichen Personen auf Beteiligungen,
und andererseits folgende Massnahmen:
- die Aufhebung der Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten und Obligationen, die Steuerbefreiung der Eigenkapitalrückzahlung (Agioreserve); die Anerkennung von F+E-Rücklagen für Eigenentwicklungen und Forschungsaufträge an Dritte, eine Mehrwertsteuer mit höchstens 2 Sätzen und einem einfacheren Vollzug, die Begrenzung der Gesamtbelastung der natürlichen Personen (Benchmark) sowie die Verbesserung der gezielten internationalen Information über die steuerlichen Vorteile der Schweiz.
Massnahmen, die zwar helfen würden, das Steuersystem konkurrenzfähiger zu machen, die aber gegenüber den Massnahmen in der höchsten Prioritätsklasse eher weniger volkswirtschaftlichen Nutzen stiften würden, werden von der Arbeitsgruppe der 2. Prioritätsklasse zugeordnet. Es sind dies
- laufende proaktive Revisionen der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen, die Senkung der Grenzen für den Beteiligungsabzug bei juristischen Personen, eine einheitliche Spesenregelung für direkte Steuern und Mehrwertsteuer, die Einführung der jährlichen Mehrwertsteuer-Abrechnung mit Akontozahlungen, weitere Ermässigungen für Expatriates mit hohen Einkommen, eine einheitliche und zeitnahe Globalbeurteilung grenzüberschreitender Verrechnungspreise sowie eine sachgerechte Besteuerung von Mitarbeiter-Optionen.
Zur 3. Prioritätsklasse zählt die Arbeitsgruppe Massnahmen, bei denen per Saldo nur ein geringer volkswirtschaftlicher Nutzen gegeben sein dürfte. Es sind dies:
- die Ausweitung des Meldeverfahrens (an Stelle der Verrechnungssteuer) auf personenbezogene Gesellschaften, die Einräumung einer Option für die Gruppenbesteuerung bei den direkten Steuern mit einer Verlustverrechnung im Konzern sowie die Fixierung einer Zielfiskalquote in der Bundesverfassung.
Die 4. Kategorie weist eine Besonderheit auf, weil es sich dabei um Massnahmen, von denen abgesehen werden sollte, handelt. Einerseits handelt es sich gemäss Arbeitsgruppe um Massnahmen, die keinen direkten volkswirtschaftlichen Nutzen aufweisen würden oder sogar standortschädlich wären, andererseits um Massnahmen mit einem gewissen Nutzen, bei denen aber aus verschiedenen Gründen (z.B. weniger Wettbewerb oder weniger unternehmerische Flexibilität) die Nachteile überwiegen dürften. Die Arbeitsgruppe empfiehlt explizit, die folgenden Massnahmen nicht zu ergreifen.
- eine materielle Steuerharmonisierung, Steuersatzsenkungen zu Gunsten einer Ausweitung der Bemessungsgrundlagen, eine Entschärfung oder Verschärfung der Vorschriften über das verdeckte Eigenkapital, eine Abschwächung der steuerlichen Privilegierung der Vorsorge, die Einführung einer flächendeckenden Quellensteuer für Arbeitnehmer, die Abschaffung der direkten Bundessteuer sowie eine formelle Harmonisierung der Erbschaftssteuer.
Zur 5. Kategorie schliesslich zählt die Arbeitsgruppe Massnahmen, bei denen eine wohlgemeinte Standortförderung oder eine bewusste Zurückhaltung heute zu stark ausfallen, und die sich deswegen aus der Sicht von Alternativen mit einem höheren volkswirtschaftlichen Nutzen letztlich sogar kontraproduktiv für den Standort Schweiz auswirken. Die Arbeitsgruppe schlägt hier folgende Massnahmen vor:
- die Aufhebung der vollständigen Befreiung von der direkten Bundessteuer im Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Lex Bonny), die Abschaffung der Arbeitsbeschaffungsreserven sowie eine vermehrte Verschiebung hin zur Mehrwertsteuer.
Weiteres Vorgehen
Der Bericht der Arbeitsgruppe "Standortstudie" wurde im EFD und in der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) bereits einer ersten Durchsicht unterzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Auftrag, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems Schweiz umfassend zu prüfen, den Beitrag des Steuersystems an den volkswirtschaftlichen Erfolg zu analysieren und einen Katalog möglicher steuerlicher Massnahmen zur Stärkung des Standorts Schweiz aufzustellen, erfüllt worden ist. Der Bericht gibt in geraffter Form einen guten Ueberblick über die Zusammenhänge zwischen Steuersystem und Volkswirtschaft. Er liefert somit eine gute Auslegeordnung über das Steuersystem aus volkswirtschaftlicher Sicht, was angesichts des sich verschärfenden internationalen Steuerwettbewerbs einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht.
Eine der von den Experten als prioritär bewertete Massnahme ist eine Unternehmenssteuerreform, welche die Sicht der Investoren in das Zentrum rückt und viele Gemeinsamkeiten mit dem vor kurzem von der Expertenkommission rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung (ERU) vorgestellten Konzept aufweist.
Stellungnahme von EFD und ESTV
Die auftragsgemäss konsequent am volkswirtschaftlichen Erfolg orientierte Sicht der Dinge liefert wertvolle ` für die laufenden Diskussionen um die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts. EFD und ESTV möchten indessen festhalten, dass die rein volkswirtschaftliche Sicht zwar eine bedeutende, aber nicht die einzig massgebliche ist. Das Steuersystem hat auch andere Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die Steuergerechtigkeit mit all ihren Aspekten und die Haushaltverträglichkeit. Diese Aspekte wurden in der Studie bewusst nicht ausgeleuchtet. Im Zentrum der Grundlagenarbeit stand demnach nicht eine politische, sondern eine fachliche Betrachtungsweise. Es wird Aufgabe der Politik sein, das Thema auch von anderen Seiten her anzugehen um das Gleichgewicht zwischen dem analytisch Empfohlenen (Studie), dem staatspolitisch Gebotenen sowie dem finanzpolitisch Verkraftbaren zu finden. Die Studie liefert einen gehaltvollen Beitrag sowohl für die Beurteilung des Steuersystems als auch für nachhaltige Verbesserungen des Wirtschafts- und somit des Arbeitsstandorts. Weil Entscheide in diesem Zusammenhang der erwähnten, sowohl für die Akzeptanz (Steuergerechtigkeit) als auch für die Bundesfinanzen (Finanzleitbild) wichtigen politischen Gesamtbeurteilung bedürfen, nehmen EFD und ESTV zu den einzelnen konkreten Massnahmen und Prioritäten nicht Stellung. Im Zusammenhang mit bevorstehenden Entscheiden und Reformprojekten zur Steuer- und Finanzpolitik werden sie jedoch zweifellos auf diese wertvolle Arbeit
Kontakt:
Kurt Dütschler, Tel. +41 31 322 73 77,
Angelo Digeronimo, Tel. +41 31 322 71 58), Eidgenössische
Steuerverwaltung.
Der vollständige Bericht "Steuern als Standortfaktor: Reformbedarf
für die Schweiz?" der Arbeitsgruppe "Standortstudie" ist auf der
Website der Eidg. Steuerverwaltung: www.estv.admin.ch abrufbar.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch