Eidg. Finanz Departement (EFD)
Bund und öffentliche Unternehmungen: Keine Plafonierung der Löhne
Bern (ots)
Der Bundesrat will die Spitzenlöhne weder in der allgemeinen Bundesverwaltung noch bei den bundesnahen Unternehmungen plafonieren und ebensowenig die Honorare für die Verwaltungsratsmitglieder der Bundesunternehmen. In seiner heutigen Antwort auf zwei Motionen von Nationalrätin Franziska Teuscher (Grüne/BE) und eine von Nationalrat Patrice Mugny (Grüne/GE) verweist er auf seine frühere Stellungnahme im Bericht über «Löhne und andere Anstellungsbedingungen der Führungskräfte» vom 5. Juni 2001. In diesem stellt der Bundesrat Grundsätze über Entschädigungen, Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere Leistungen in Aussicht. Die Transparenz werde mit einem ausgebauten Reporting wesentlich erhöht.
Mit seiner Motion hatte Mugny den Bundesrat beauftragen wollen, die Spitzenlöhne bei der allgemeinen Bundesverwaltung, bei den Regiebetrieben (SBB, Post) sowie bei den Gesellschaften, von denen der Bund die Aktienmehrheit hält, zu plafonieren. Diese Einkommen dürften - einschliesslich aller Zulagen - keinesfalls höher sein als die der Bundesräte. Teuscher ihrerseits hatte verlangt, einerseits für die Gehälter der Kader der Unternehmen des Bundes, anderseits für die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten seien Maximalbeträge festzulegen.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bericht über «Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte» vom 5. Juni 2001 die wichtigsten Aussagen bereits enthalte. Der Bundesrat habe sich dabei klar gegen Massnahmen auf Gesetzesstufe ausgeprochen. Er erachte die geltenden gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst. Bereits während der Beratungen über das Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von Höchstlöhnen diskutiert und verworfen. Es sei nicht angebracht, bereits heute für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen. Vorerst müssten Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer sachgerechten Praxis sei im Gange.
Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motionen abzulehnen.
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