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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Zukunft der Swissair

Bern (ots)

Soweit ein öffentliches Interesse besteht, kann sich
der Bund subsidiär an der Rekapitalisierung der Swissair beteiligen.
Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament einen entsprechenden
Kreditbeschluss vorzulegen, falls die Swissair ein langfristig
erfolgversprechendes Sanierungskonzept unterbreitet und falls sich in
erster Linie die Wirtschaft und die Banken, aber auch die Swissair
einschliesslich der Personalseite an der Bereinigung der Finanzlage
beteiligen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort
auf zwei dringliche Interpellationen zur Situa-tion und Zukunft der
Swissair, wobei er sich vorbehält, auf die weitere Entwicklung der
laufenden Gespräche und Verhandlungen zu reagieren (siehe
Pressemitteilung vom Montag, den 23. September).
In zwei dringlichen Interpellationen forderten der Ständerat
Filippo Lombardi (CVP, TI) sowie die Nationalrätin Susanne
Leutenegger Oberholzer (SP/BL) den Bundesrat auf, sich zu
verschiedenen Fragen rund um die finanzielle Lage der Swissair und
ihrer Tochtergesellschaften, das Ausmass der durch die Attentate vom
11. September 2001 verursachten Verluste sowie die Rolle des Bundes
bei der Sicherung des Überlebens der Swissair zu äussern.
Nach Meinung des Bundesrats besteht kein Zweifel, dass die
finanziellen Auswirkungen der Attentate den Erfolg der bisher
geplanten Sanierungsmassnahmen in Frage stellen (durch
Versi-cherungen nicht gedeckter Ertragsausfall innert Wochenfrist in
der Höhe von 65 Millionen). Der Bundesrat betont, dass die
gegenwärtige Krise der Swissair nur überwunden werden kann, wenn alle
involvierten Kreise ihren Beitrag zur Sanierung des Unternehmens
leisten. Betroffen sind im vorliegenden Fall die Unternehmensleitung
der Swissair, die Banken, die Aktionäre, die Gläubiger (wie zum
Beispiel die Leasing-Gesellschaften und die Obligationäre), aber auch
das Personal. Die Swissair muss zudem einen tiefgreifenden
Restrukturierungsplan auf die Beine stellen. Gelingt es den
involvierten Kreisen sich zu einigen, schliesst der Bundesrat ein
Engage-ment in der Unternehmenssanierung nicht aus.
Was die Frage einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen die
Führungsgremien der Gesell-schaft angeht, wartet der Bundesrat die
Ergebnisse der Sonderprüfung ab, die zu Beginn des Jahres 2002
bekannt sein dürften. Sobald die Ergebnisse dieses Verfahrens
vorliegen, wird das Eidgenössische Finanzdepartement das Pro und
Kontra einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen
Gesellschaftsorgane abwägen und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon
heute steht aber fest, dass die Realisierung unternehmerischer
Risiken für sich allein keine Verantwortlichkeits-klage begründet.
Ein solches Verfahren würde erst eingeleitet, wenn den
Gesellschaftsorganen Sorgfaltspflichtverletzungen nachgewiesen werden
können.
ots Orinaltext: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Internet:
www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung Tel. +41 31 322
60 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33 Fax: ++41 (0)31 323 38 52 e-mail:
info@gs-efd.admin.ch Internet: www.efd.admin.ch

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