Eidg. Finanz Departement (EFD)
Zukunft der Swissair
Bern (ots)
Soweit ein öffentliches Interesse besteht, kann sich der Bund subsidiär an der Rekapitalisierung der Swissair beteiligen. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament einen entsprechenden Kreditbeschluss vorzulegen, falls die Swissair ein langfristig erfolgversprechendes Sanierungskonzept unterbreitet und falls sich in erster Linie die Wirtschaft und die Banken, aber auch die Swissair einschliesslich der Personalseite an der Bereinigung der Finanzlage beteiligen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf zwei dringliche Interpellationen zur Situa-tion und Zukunft der Swissair, wobei er sich vorbehält, auf die weitere Entwicklung der laufenden Gespräche und Verhandlungen zu reagieren (siehe Pressemitteilung vom Montag, den 23. September).
In zwei dringlichen Interpellationen forderten der Ständerat Filippo Lombardi (CVP, TI) sowie die Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) den Bundesrat auf, sich zu verschiedenen Fragen rund um die finanzielle Lage der Swissair und ihrer Tochtergesellschaften, das Ausmass der durch die Attentate vom 11. September 2001 verursachten Verluste sowie die Rolle des Bundes bei der Sicherung des Überlebens der Swissair zu äussern.
Nach Meinung des Bundesrats besteht kein Zweifel, dass die finanziellen Auswirkungen der Attentate den Erfolg der bisher geplanten Sanierungsmassnahmen in Frage stellen (durch Versi-cherungen nicht gedeckter Ertragsausfall innert Wochenfrist in der Höhe von 65 Millionen). Der Bundesrat betont, dass die gegenwärtige Krise der Swissair nur überwunden werden kann, wenn alle involvierten Kreise ihren Beitrag zur Sanierung des Unternehmens leisten. Betroffen sind im vorliegenden Fall die Unternehmensleitung der Swissair, die Banken, die Aktionäre, die Gläubiger (wie zum Beispiel die Leasing-Gesellschaften und die Obligationäre), aber auch das Personal. Die Swissair muss zudem einen tiefgreifenden Restrukturierungsplan auf die Beine stellen. Gelingt es den involvierten Kreisen sich zu einigen, schliesst der Bundesrat ein Engage-ment in der Unternehmenssanierung nicht aus.
Was die Frage einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen die Führungsgremien der Gesell-schaft angeht, wartet der Bundesrat die Ergebnisse der Sonderprüfung ab, die zu Beginn des Jahres 2002 bekannt sein dürften. Sobald die Ergebnisse dieses Verfahrens vorliegen, wird das Eidgenössische Finanzdepartement das Pro und Kontra einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane abwägen und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon heute steht aber fest, dass die Realisierung unternehmerischer Risiken für sich allein keine Verantwortlichkeits-klage begründet. Ein solches Verfahren würde erst eingeleitet, wenn den Gesellschaftsorganen Sorgfaltspflichtverletzungen nachgewiesen werden können.
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