Eidg. Finanz Departement (EFD)
TaskForce LUFTBRÜCKE-Zusammenfassung der mündlichen Informationen
Bern (ots)
An der heutigen Sitzung der Task Force «Luftbrücke» wurden die Grundlagen und Voraussetzungen dargestellt und erörtert, die erforderlich sind für den Aufbau einer neuen schweizer Airline, welche eine starke Anbindung der Schweiz an das europäische und interkontinentale Flugnetz sicherstellen soll. Dazu gehört das Aufrechterhalten einer leistungsfähigen Tätigkeit der betriebsnotwendigen flugnahen Unternehmen. Die neue Airline muss nach einhelliger Ansicht kommerziell erfolgreich sein, ihre Kapitalisierung ist breit abzustützen. Während des Aufbaus soll im Rahmen des Möglichen auf die soziale Tragbarkeit geachtet und ein weiteres unvorbereitetes Grounding der Swissair verhindert werden.
Bei der Diskussion über den Aufbau der neuen Schweizer Fluggesellschaft wurde festgestellt, dass dies nur auf der Basis der Crossair möglich ist. Betreffs künftiger Wirtschaftlichkeit herrschte insofern Zuversicht, als das Kerngeschäft der neuen Airline als zweifellos profitabel betrachtet wird (hochwertige Lokalmärkte aus der Schweiz heraus, ausgewähltes Destinationsportfolio aus den profitablen Teilen des ehemaligen Swissair-Geschäfts und dem derzeitigen Europa-Geschäft der Crossair, vorteilhafte Kostenstruktur der Crossair und eine der Nachfrage angemessene, effiziente Flotte).
Szenarios für eine Schweizer Fluggesellschaft - Präsentation: André Dosé
Es wurden drei Szenarien präsentiert: Szenario A «26/26/82» (die Crossair mit ihren 82 Flugzeugen nimmt zusätzlich je 26 Lang- und Mittelstreckenflugzeuge in Betrieb), Szenario B 15/26/82» und Szenario C «0/0/82». Der Kapitalbedarf für das Szenario A wurde mit 2,2 Mrd. Franken beziffert, wobei für den Übergangsbetrieb der Langstreckenflotte (5 Monate dauernder Winterflugplan) mit einer weiteren Milliarde Franken gerechnet wird, falls die Einnahmen aus dem Flugbetrieb zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden dürfen.
Das Szenario B sieht einen Kapitalbedarf von 1,6 Mrd. Franken vor. Bei der Realisierung des Szenarios A würden höheren Transformationskosten geringere gesamtwirtschafliche Kosten gegenüberstehen. Letztere wären bei der Realisierung der Szenarien B und C bedeutend höher. Beim Szenario C wäre eine Weiterführung des Hubs Zürich unrealistisch; in diesem Fall würde auch der Betrieb des EuroAirports in Basel-Mulhouse-Freiburg und des Flughafens Genf-Cointrin beeinträchtigt.
Im Szenario A müsste 14 Prozent der 68 200 Beschäftigten der SAirGroup gekündigt werden (4100 Personen in der Schweiz, 5300 im Ausland).
Szenario B führt zu einem Stellanabbau von 21 Prozent (6800/7700).
Szenario C führt zu einem Stellanabbau von 40 Prozent (14500/12500).
Die Kosten für den Personalabbau belaufen sich entsprechend auf weltweit 650 (Schweiz: 390), 1250 (620) oder 2700 (1300) Millionen Franken. Während die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen beim Szenario A auf 2,5 Mrd Franken geschätzt werden, dürften sie beim Szenario C ein Mehrfaches betragen.
Auswirkungen der Szenarien - Präsentation: Mario Corti
Es wurde sodann ausgeführt, wie sich die drei Szenarien auf die Aktivität, die Zahl der Arbeitsplätze und wie auf die Restrukturierungskosten der flugnahen Betriebe auswirken würden.
Liquidität der Swissair und der flugnahen Betriebe
Während der Flugbetrieb der Swissair aufgrund der Liquiditätsplanung bis zum 28. Oktober gesichert sein sollte, bestehen nach Erkenntnissen der Task Force weiterhin Engpässe bei den betriebsnotwendigsten flugnahen Unternehmen (SR Technics, Swisscargo, Cargologic, Atraxis, GateGourmet, Swissport, Avireal). Diese Engpässe können jedoch mit den verbleibenden Mitteln aus dem Aktienkauf der Banken überbrückt werden. Die Freigabe des Überbrückungskredites der Banken im Umfang von 250 Mio. Franken ist angesichts der Tragweite der möglichen Auswirkungen dringlich. Weitere Massnahmen zur Sicherstellung der wichtigsten Infrastrukturen werden von der Unique (Flughafen Zürich AG) in Absprache mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) geprüft.
Konzessionserteilungen an die neue Luftfahrtgesellschaft
Die Entscheide zu den Streckenkonzessionen für die neue Schweizer Fluggesellschaft werden durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuhanden des UVEK vorzubereitet. Für einen Teil der Kurz- und Mittelstrecken liegen bereits Gesuche der Crossair vor, nicht jedoch für die Langstrecken. Um das Bewilligungsverfahren im ordentlichen Rahmen durchführen und die neue Gesellschaft dennoch zum Flugplanwechsel in die Luft bringen zu können, hat das BAZL die Möglichkeit, per 28. Oktober eine provisorische Bewilligung zum Betrieb von Flugstrecken zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft über eine vom BAZL genehmigte Flugbetriebs- und Unterhaltsorganisation verfügt.
Im weiteren hat das BAZL seine Aufsichtstätigkeit in betrieblichen und technischen Belangen intensiviert, dies im Lichte der Tatsache, dass die Beschäftigten bei der Swissair unter erschwerten Bedingungen und einer nicht zu unterschätzenden psychischen Belastung arbeiten müssen. Ziel ist es, die grösstmögliche Sicherheit des Flugbetriebs unverändert gewährleisten zu können.
Task Force «Luftbrücke»
Die Task Force «Luftbrücke» ist am 5. Oktober unter Leitung des Bundes (Eidg. Finanzverwaltung/EFD und Bundesamt für Zivilluftfahrt/UVEK) zusammen mit Vertretern des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, der beiden Grossbanken, der Swissair-Gruppe und der Crossair gebildet worden. Weitere Mitglieder sind Vertreter der drei Flughäfen Zürich (Unique), Basel und Genf sowie der Personalverbände. Die übrigen vier Eidg. Departemente sind mit Beobachtern ebenfalls vertreten.
- Hauptaufgabe der Task Force ist der rasche Informationsaustausch zwecks Koordination, Planung, Liquiditätssicherung für die Swissair und die vitalen Infrastrukturen.
- Die Task-Force ist zuständig für die Optimierung der gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf die Zielerreichung; sie stellt die Entscheidgrundlagen her zu Handen der zuständigen Instanzen.
- Sie befasst sich ausdrücklich nicht mit den operativen Tätigkeiten der Swissair und der Crossair, in die sich der Bund nicht einzumischen hat. Sie hat also keine Geschäftsführungsfunktion.
Task Force Swissair Personal
Am 1. Oktober 2001 hat der Chef EVD eine Task Force Swissair Personal eingesetzt, welche sich mit Fragen der Vermeidung von Arbeitslosigkeit als Folge der Swissair-Entlassungen und der Unterstützung von arbeitslos gewordenen Personen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit den zuständigen kantonalen Behörden befassen soll. Diese Task Force soll zusätzlich bei der Erarbeitung eines Sozialplans und bei dessen Finanzierung beratend und vermittelnd tätig sein. Zuständig für die Ausarbeitung eines Sozialplanes sind die Sozialpartner. Der Bund beteiligt sich nicht an dessen Finanzierung.
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