Eidg. Finanz Departement (EFD)
Finanzierung der neuen Fluggesellschaft: Bundesrat gibt grünes Licht
Bern (ots)
Der Bundesrat hat beschlossen, den Aufbau der neuen schweizerischen Fluggesellschaft mit bedeutenden finanziellen Beiträgen zu ermöglichen. Dies im Interesse der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale Flugnetz und zur Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher und sozialer Schäden, sowie in Kenntnis der bestehenden Risiken. Nachdem sich auch die Grossbanken und die übrige Wirtschaft mit einer klaren Mehrheit beteiligen, haben die Landesregierung und die Finanzdelegation der Eidg. Räte zwei Kreditbeschlüsse genehmigt: Die Überbrückungsfinanzierung des reduzierten Langstreckenprogramms der Swissair im Winterflugplan 2001/2002 mit einem Ergänzungsdarlehen von maximal 1 Milliarde Franken sowie die subsidiäre Beteiligung an der Erhöhung des Aktienkapitals mit 600 Mio Franken (22%). Die Beteiligung am Kapital ist nach einer Startphase von wenigen Jahren abzubauen. Der Entscheid basiert auf der Arbeitsformel von bis zu 26/26/82, wobei Anpassungen am Modell vorbehalten bleiben. Zudem erwartet der Bundesrat rasche Transparenz bezüglich allfälliger Allianzbildungen.
Seit der Zuspitzung der Swissairkrise nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hat der Bundesrat eine Reihe von wegweisenden Entscheiden getroffen und die Koordinationsfunktion im Hinblick auf eine von Grossbanken, übriger Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gemeinsam getragene Lösung übernommen. So die Finanzierung eines reduzierten Flugbetriebs bis am 28. Oktober und die Einsetzung der Task Force «Luftbrücke» unter der Leitung des Bundes. Das Überbrückungsdarlehen von 450 Mio Franken für den Swissair-Flugbetrieb auf den wichtigsten Langstrecken war eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung von Lösungen ohne fortdauernden schadensbildenden Stillstand der Flotte.
Finanzierungsbedarf und Finanzierung
Der gesamte zusätzliche Finanzierungsbedarf im Hinblick auf die Schaffung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft beträgt nach heutigem Planungsstand rund 4,24 Mrd. Franken. Davon betreffen 1,5 Mrd. Franken nicht direkt die neue Gesellschaft: die vom Bund mit 1 Mrd. Franken getragene Überbruckungsfinanzierung des reduzierten Flugbetriebs auf den Lang- und gewissen Mittelstrecken durch die Swissair bis Ende der Winterflugplanperiode sowie geschätzte 0,5 Mrd. Franken für die Konsolidierung der bertriebsnotwendigen Funktionen der flugnahen Betriebe, die auf anderem Wege zu sichern sind (u.a. mit Restrukturierungen, mit Krediten der Banken, mit Beiträgen von Flughafengesellschaften und Kantonen oder teilweise mit Verkäufen). Davon zu unterscheiden ist das Aktienkapital der neuen Gesellschaft: Ausgangspunkt ist das bestehende Eigenkapital der Crossair von 300 Mio. Franken per Ende Jahr, wovon ein Anteil im Betrag von 260 Mio von den Grossbanken übernommen wurde. Der verbleibende Finanzierungsbedarf von 2,74 Mrd. Franken betrifft die Erhöhung des Eigenkapitals. Darin eingeschlossen sind 0,94 Mrd. Aufbau- und Transformationskosten, die für die Anfangsverluste und für die Etablierung der neuen Gesellschaft nötig sind. Die Kapitalerhöhung von 2,74 Mrd. Franken wird von folgenden Investoren getragen: Privatwirtschaft (inkl. 350 Mio. Franken der beiden Grossbanken): 1,69 Mrd. Franken; Bund: 600 Mio. Franken; Kantone: 400 Mio. Franken (wovon 300 Mio. Franken durch den Kanton Zürich) sowie die Stadt Zürich mit 50 Mio Franken. Mit der breit abgestützt und massgeblich von privaten Investoren getragenen Finanzierung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bundesbeteiligung erfüllt.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Crossair arbeiten bis Ende November einen detaillierten Businessplan auf der Basis des Szenarios bis zu 26/26/82 aus, der den finanziellen Rahmen einhält und unter anderem auch die Allianzfrage vertieft.
Vernetzung und Wertschöpfung erhalten - wirtschaftlichen und sozialen Schaden abwenden
Die getroffenen Entscheide sind von grosser Tragweite: Zum einen hat der Bundesrat trotz nach wie vor angespannter Finanzlage in erheblichem Umfang ausserordentliche Darlehen gewährt und Investitionen getätigt. Diesen aus einer finanzpolitischen Gesamtschau heraus einmaligen Mitteleinsatz begründet der Bundesrat mit dem Erhalt von Standortvorteilen und der Abwendung gravierender volkswirtschaftlicher Nachteile. Ein Nicht-Entscheid hätte die sofortige, ungeordnete Stilllegung des Langstrecken-Flugbetriebs der Swissair zur Folge gehabt. Nebst den unmittelbar daraus erwachsenden Schäden wären auch längerfristige Landesinteressen tangiert worden. Nebst dem Erhalt der Anbindung der Schweiz an das interkontinentale Flugnetz ging es dem Bundesrat und den privaten Investoren insbesondere um die Sicherung von Tausenden von Arbeitsplätzen, um die Standortattraktivität sowie um Wirtschaftsstrukturen und Wertschöpfungsketten, die über das eigentliche Fluggeschäft und über die flugnahen Bereiche hinaus gehen. Auch wenn der Erfolg der neuen schweizerischen Luftfahrtgesellschaft nicht gesichert ist und zudem beträchtliche Risiken bestehen, begründet der Bundesrat seine Entscheide mit der Vermeidung noch folgenschwererer volks- und gesamtwirtschaftlicher Schäden sowie mit übergeordneten Landesinteressen. Die schweizerischen Luftverkehrsunternehmen einschliesslich der Flughäfen sind zudem wichtigste Instrumente zur Umsetzung der Luftverkehrspolitik. Sie tragen massgeblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung des Landes bei.
Verpflichtungskredite des Bundes
Beide Kreditbeschlüsse des Bundes wurden unmittelbar nach der Bundesratssitzung von der Finanzdelegation der Eidg. Räte genehmigt.
- Für die Finanzierung des reduzierten Flugbetriebs bis Ende Winterflugplan 2001/2002 wurde mit gewöhnlichem Vorschuss ein Verpflichtungskredit im Maximalbetrag von 1 Mrd. Franken (in Form eines Ergänzugsdarlehens zu den am 3. Oktober 2001 gewährten 450 Mio) beschlossen. Das Betriebsdarlehen wurde somit im Rahmen des Maximalbetrags gesamthaft beschlossen und kann unter einer strengen Überwachung von Liquidität und Verwendung durch die Eidg. Finanzkontrolle tranchenweise ausbezahlt werden. Dieses Vorgehen hat sich beim Überbrückungskredit von 450 Millionen Franken bewährt. Die Freigabe des noch im laufenden Jahr benötigten Zahlungskredites (600 Mio. Franken, nicht zu verwechseln mit den ebenfalls 600 Mio. Franken Kapitalbeteiligung) wurde ebenfalls im Dringlichkeitsverfahren beschlossen. Nächstes Jahr freizugebende Tranchen sind für das Budget 2002 nachzumelden.
- Für die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung der neuen Fluggesellschaft wurde ebenfalls ein Verpflichtungskredit im Gesamtbetrag von 600 Mio. Franken gesprochen. Dies erlaubt je nach Vorgehen die Finanzierung der Kapitalerhöhung sowohl in einem als auch in mehreren Schritten.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurden mit der Ausarbeitung einer Botschaft im Hinblick auf die Sondersession beauftragt.
Nach Güterabwägung: Grundsatzentscheid für Langstreckennetz
Ausgangslage für mehrfache Diskussionen im Bundesrat und in Delegationsgesprächen waren die drei von der Task Force und der Crossair-Arbeitsgruppe präsentierten Modelle. In der Abwägung zwischen dem Standortinteresse an der Flugnetz-Anbindung und möglichst tiefen volkswirtschaftlichen Schäden einerseits und dem Risiko für einen bedeutenden Einsatz öffentlicher Gelder andererseits, hat sich der Bundesrat im Grundsatz für die Weiterführung eines redimensionierten, aber leistungsfähigen Langstreckennetzes auf der Modellbasis von bis zu 26/26/82 (vgl. Faktenblatt) ausgesprochen.
Die vom Bundesrat verfolgte Strategie war von Anfang an an Bedingungen, insbesondere an eine angemessene Verteilung der Verpflichtungen gebunden. Die Sozialpläne sind durch die Sozialpartner unter Einbezug der beiden Grossbanken, flankiert von Massnahmen des Bundes und der Standortkantone zu finanzieren. Ferner sind, im Einvernehmen mit dem Sachwalter, die entsprechenden Einnahmen für die Finanzierung des Flugbetriebs und nicht zur Abdeckung von Gläubigerinteressen zu verwenden.
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